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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

In der Feinstaubalarm-Periode wieder günstiges UmweltTagesTicket

Auch in der kommenden Feinstaubalarm-Periode soll es ein günstigeres Feinstaubticket für den öffentlichen Nahverkehr geben.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn, der auch Aufsichtsratsvorsitzender des Verkehrsverbunds Stuttgart VVS ist, sagte am Dienstag, 4. September: "Wir haben in diesem Jahr erstmals gute Aussichten, die Grenzwerte für Feinstaub am Neckartor einzuhalten. Da wir das aber jetzt noch nicht definitiv wissen können, wird es den Feinstaubalarm nochmals geben. Zugleich dürfen wir in unseren Anstrengungen, die Grenzwerte einzuhalten, nicht nachlassen. Deshalb wollen wir mit dem günstigeren UmweltTagesTicket für die Bürgerinnen und Bürger - wie im Vorjahr - während der Feinstaualarm-Periode einen attraktiven finanziellen Anreiz schaffen, das Auto stehen zu lassen." Die Kosten für das UmweltTagesTicket 2018/19 von ca. 1,9 Millionen Euro teilen sich Stadt und Land.

Bis Ende August 2018 wurden an der Messstation Am Neckartor 16 Überschreitungstage verzeichnet (gravimetrisch gemessen), erlaubt sind im ganzen Jahr 35. Im Jahr 2017 waren es 41 Überschreitungstage, bereits abgezogen der Beitrag Streusalz (4 Tage) und natürliche Quellen (0 Tage) und 2016 noch 58 Überschreitungstage, bereits abgezogen der Beitrag Streusalz (2 Tage) und natürliche Quellen (3 Tage).

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: "Auch Autofahrerinnen und Autofahrer tragen Verantwortung für saubere Luft in Stuttgart. Mit dem UmweltTagesTicket bekommen alle die Chance, vergünstigt auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und damit für eine bessere Luft in der Stadt zu sorgen. Das Land leistet seinen Beitrag und finanziert erneut zur Hälfte dieses kostengünstige Tagesticket."

Während der kommenden Feinstaubalarm-Periode vom 15. Oktober 2018 bis 31. März 2019 kostet das UmweltTagesTicket: für 1-2 Zonen online 5,00 Euro und im konventionellen Vertrieb 5,20 Euro bei einem regulären Preis von 7,00 Euro; für 3-4 Zonen online 8,40 Euro und im konventionellen Vertrieb 8,60 Euro bei einem regulären Preis von 11,20 Euro; ab 5 Zonen online 13,00 Euro und im konventionellen Vertrieb 13,20 Euro bei einem regulären Preis von 15,50 Euro. Der
Preis für das UmweltTagesTicket orientiert sich am Ticketpreis, wie er nach Inkrafttreten der großen VVS-Tarifreform am 1. April 2019 gilt.

OB Kuhn dankte dem Land für die Bereitschaft, sich erneut an den Kosten für das Ticket zu beteiligen. Kuhn sagte: "Ob es im Herbst 2019 eine Fortsetzung des Feinstaubalarms gibt, hängt von den Ergebnissen 2018 ab. Wir können auf das Instrument erst verzichten, wenn wir die Grenzwerte verlässlich einhalten." Der OB bekräftigte: "Der Feinstaubalarm ist das völlig richtige Instrument, um die Menschen zu mobilisieren und allen ins Bewusstsein zu rufen, dass wir ein Problem mit Schadstoffen in der Luft haben, das wir jetzt lösen müssen."

Mit Beginn der neuen Feinstaubalarm-Periode am 15. Oktober 2018 wird auch die neue Schnellbuslinie X1 ihren Betrieb aufnehmen. Der Schnellbus verbindet Bad Cannstatt mit der Stuttgarter Innenstadt und verkehrt Montag bis Freitag von 6 bis 20:30 Uhr im 5-Minuten-Takt.

Feinstaubalarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Meteorologen sprechen dabei von einer sogenannten Inversions- oder austauscharmen Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert das Aufsteigen kalter Luft vom Boden und damit den Austausch der Luft. Dadurch können die Luftschadstoffe in Bodennähe nicht mehr abtransportiert werden und die Konzentration von Feinstaub und Stickstoffdioxid steigt an. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Das Land Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Stadt Stuttgart appellieren bei Feinstaubalarm an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen. Der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen ist seit Januar 2017 bei Feinstaubalarm untersagt.

Bei entsprechender Wetterlage könnte demnach erstmals am Samstag, 13. Oktober, Feinstaubalarm ausgelöst werden. Der Alarm würde dann ab Montag, 15. Oktober, 0 Uhr für den Autoverkehr gelten. Das Betriebsverbot für Komfort-Kamine könnte erstmals am Montag, 15. Oktober, 18 Uhr in Kraft treten.

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