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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neuerungen bei der städtischen Kulturförderung

Mit neuen Förderprogrammen, vereinheitlichten Richtlinien und aktualisierten Formularen können Künstlerinnen und Künstler ihre Förderanträge für Kulturprojekte nun durchgängig in elektronischer Form einreichen: Bis zum 30. September 2018 sind Projektanträge für das Programm KIC - Kultur im Club einzureichen. Der 15. Oktober ist der Stichtag für Projektanträge der Sparten Bildende Kunst, Literatur und Philosophie, Darstellende Künste und Musik. Am 15. November endet die Frist für Interkulturprojekte und Kulturprojekte für und mit Geflüchteten.

Neue Förderprogramme

Außerdem können bis zum 15. Oktober erstmals Anträge für die neuen Programme "Entwicklungstreiber Kultur" und "Kunst im öffentlichen Raum" eingereicht werden. Mit dem Programm "Entwicklungstreiber Kultur" fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Organisationsentwicklung von institutionell geförderten Kultureinrichtungen: Zur Weiterentwicklung ihrer Arbeit, insbesondere in den Bereichen diversitätsorientierte Öffnung und kulturelle Bildung, kann die professionelle Begleitung externer Partner in Anspruch genommen werden. "Mit diesem bundesweit einmaligen Programm unterstützt das Kulturamt Kulturinstitutionen, sich strategisch für die Zukunft aufzustellen", so Dr. Fabian Mayer, Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht. Diese wichtige Frage beschäftige das Kulturamt auch beim Zukunftslabor.

Mit dem zweiten neuen Förderfonds sollen temporäre Kulturprojekte im öffentlichen Raum gefördert werden. Als Begegnungs- und Kommunikationsraum wird die Kultur diesen Raum zukünftig noch stärker für sich erschließen. "Kunst im öffentlichen Raum kann gesellschaftlich relevante Themen ebenso wie räumliche Veränderungen und soziale Entwicklungen aufgreifen, begleiten und mitgestalten", so Fabian Mayer. "Ich freue mich als Bürgermeister sehr, dass der Gemeinderat den Fördertopf für die Kunst im öffentlichen Raum bewilligt hat. Er ermöglicht es, experimentelle Formate aller Sparten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."

Vereinheitlichung der Richtlinien

Die Richtlinien der Projektförderung nach Kultursparten wurden überarbeitet und für die Bereiche Bildende Kunst und Medienkunst, Literatur und Philosophie, Darstellende Künste, Musik und Klang aktualisiert. Sie betreffen den Förderzeitraum ab dem 1. Januar 2019.
 
Damit gelten für alle Kultursparten zukünftig einheitliche Richtlinien; es gibt ein Antragsformular und ein Muster für den Kosten- und Finanzierungsplan, unabhängig von der Kultursparte. Mit der Vereinheitlichung wird insbesondere für interdisziplinär ausgerichtete Projekte die Antragstellung wesentlich vereinfacht: Anträge werden in verschiedenen Jurys diskutiert, die unabhängig voneinander tagen und ihre Entscheidungen treffen. Darüber hinaus formulieren die Richtlinien den Anspruch der Stadt Stuttgart an Qualität, Innovationskraft, gesellschaftliche Relevanz und Teilhabemöglichkeit geförderter Projekte und Vorhaben. Mit der Einführung der Rechercheförderung ermöglicht die Stadt Stuttgart eine Investition in ihre Künstlerinnen und Künstler, zunächst unabhängig von der Form oder dem Zeitpunkt einer öffentlichen Präsentation. Die neuen Richtlinien entsprechen einem zeitgemäßen Verständnis von Kulturproduktion und künstlerischer Praxis, vom Aufbruch des Bühnenraums über kollektive Werkentwicklung bis hin zur Überwindung der Genre- und Spartengrenzen.
 
Insgesamt werden über diese Richtlinien spartenspezifische Projekte in Höhe von insgesamt 619.000 Euro gefördert: Davon entfallen auf Bildende Kunst und Medienkunst 100.000 Euro, Darstellende Künste 290.000 Euro, Literatur und Philosophie 86.500 Euro sowie auf Musik 142.500 Euro.

Nutzerfreundliche Darstellung online

Auch im Internet ist die Kulturförderung jetzt übersichtlicher dargestellt - die Kulturförderung ist untergliedert in die Bereiche "Projektförderung nach Kultursparten" sowie "Projektförderung nach Themen", auf die die Landeshauptstadt Stuttgart einen Schwerpunkt in ihrer Kulturförderung legt: Darunter fällt die aktive Beteiligung bestimmter Zielgruppen, die Erschließung neuer Kulturräume (Stuttgarter Musikclubs und Kultur im öffentlichen Raum) und Maßnahmen zur Organisationsentwicklung beziehungsweise Changemanagement (Entwicklungstreiber Kultur).

Bei allen Fragen rund um die Kulturförderung können sich Kulturschaffende an die jeweiligen Referentinnen und Referenten der Kulturförderung wenden.

Die Richtlinien, Ansprechpartner/-innen, Anträge, Finanzpläne und weitere Informationen finden Sie unter www.stuttgart.de/kulturfoerderung.

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