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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Zwei weitere förderfähige E-Lastenräder im Förderprogramm "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien 2019"

Um auch Stuttgarter Familien ohne Garage oder sicheren Abstellplatz im Freien die Möglichkeit zu geben, auf ein umweltfreundliches E-Lastenrad umzusteigen, lässt die Stadtverwaltung jetzt auch zwei kompaktere E-Lastenräder zur Förderung über die bestehende Förderrichtlinie "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien" zu. Es handelt sich um die E-Lastenräder "Spicy Curry" von YUBA und "GSD" von TERN. Beide E-Lastenräder wurden bereits unter Auflagen über die Förderrichtlinie 2018 gefördert.

Damit trägt die Stadt Stuttgart dem Bedarf nach Lastenrädern in kompakterer Bauweise für den großstädtischen Einsatz Rechnung und schließt eine bestehende Regelungslücke. Im Gegenzug erwartet die Stadtverwaltung von den Antragstellern, dass diese mit dem Kauf oder Leasing des Grundrades fahrzeugtypische Komponenten beschaffen, die auch diese Räder zum Einsatz als echtes Lastenrad befähigen und sich dadurch klar und eindeutig von einem normalen Pedelec unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise ein fest montierter Frontgepäckträger und gleichzeitig eine Transportmöglichkeit für mehrere Kinder beziehungsweise eine weitere flächige Transportmöglichkeit über dem Hinterrad. Dies bedeutet, dass mit den geförderten E-Lastenrädern Transporte möglich sein müssen, die mit einem normalen Pedelec nicht möglich sind. Ein einfacher Kindersitz reicht für eine Förderung also nicht aus.
 
Anträge können noch bis zum 30. April gestellt werden. Danach gilt das sogenannte Windhund-Prinzip bis die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro aufgebraucht sind. Mit diesem Budget können im Jahr 2019 insgesamt rund 420 E-Lastenräder gefördert werden. Die dafür notwendigen Antragsunterlagen stehen unter www.stuttgart.de/lastenrad bereit.

Hintergrund

Kern der neu aufgelegten Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind mit bis zu 1.700 Euro bei Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads. Dabei werden 1.200 Euro sofort ausgezahlt. Weitere 500 Euro können nach drei Jahren als "Nachhaltigkeitsbonus" hinzukommen, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Kraftfahrzeug angemeldet war oder in diesem Haushalt in den letzten drei Jahren ein Kraftfahrzeug ersatzlos abgemeldet wurde. Dafür verpflichten sich die Familien, das geförderte E-Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die städtische Förderung hinzuweisen. Jeder Haushalt kann sich maximal ein E-Lastenrad von der Stadt fördern lassen.

Alle bis zum 30. April eingereichten Anträge gelten als gleichzeitig eingegangen. Sollte das Fördervolumen von 500.000 Euro bereits bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschöpft sein, wird die Förderung gegebenenfalls prozentual verringert. Danach gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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