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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Betreten von Eisflächen in Stuttgart verboten - Lebensgefahr!

Die Stadt Stuttgart weist darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen und das Schlittschuhlaufen in öffentlichen Anlagen per Polizeiverordnung generell untersagt ist.

In Stuttgart ist kein öffentliches Gewässer zum Eislaufen freigegeben. Es erfolgt keine Kontrolle der Stärke und Tragfähigkeit der Eisflächen. Das Betreten zugefrorener Gewässer ist daher lebensgefährlich. Erwachsene werden gebeten, Kinder auf die Gefahren und das Verbot aufmerksam zu machen.

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