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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Armutskonferenz 2019 in Stuttgart: Armut in Stuttgart bekämpfen, Chancengerechtigkeit und Teilhabemöglichkeiten herstellen - Nachmittagsgespräche für Menschen mit Stuttgarter Bonuscard + Kultur

Das Referat Soziales und gesellschaftliche Integration veranstaltet am 24. Mai im Stuttgarter Rathaus eine Armutskonferenz. Kooperationspartner ist die Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart.

Ziel der Armutskonferenz ist es, die sozialen Herausforderungen in der Stadt zu erkennen und Lösungsansätze zu gestalten. Dabei werden fachliche Ansätze aus Stuttgart mit persönlichen Erfahrungen von Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Wissen von Expertinnen und Experten verknüpft und weitergedacht. Die Konferenz spricht die Fachöffentlichkeit sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger an.

Werner Wölfle, Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration, macht deutlich: "Armut ist auch im reichen Stuttgart ein großes Thema für ganz unterschiedliche Menschen. Als Landeshauptstadt haben wir bereits einige gute Unterstützungsinstrumente, wie die Bonuscard + Kultur. Mit dem Prozess der Armutskonferenz wollen wir gemeinsam weiter daran arbeiten, die gesellschaftliche Teilhabe in unserer Stadt zu verbessern."

Für die Bewältigung dieser großen Aufgabe hat bereits im September 2018 ein umfassender Prozess begonnen. Vier Arbeitsgruppen arbeiten konkrete thematische Handlungsbedarfe heraus und entwickeln Verbesserungsansätze. Die Themenfelder der Arbeitsgruppen sind Wohnraumversorgung, Arbeit und Beschäftigung, Bildungschancen sowie soziale und kulturelle Teilhabe. Die Arbeitsgruppen werden von der Sozialplanung des Sozialamts geleitet und setzen sich aus Expertinnen und Experten der Stadtverwaltung, der Träger der Wohlfahrtspflege und weiteren ausgewählten sozialen Institutionen zusammen.

Die Arbeitsergebnisse werden auf der Armutskonferenz am 24. Mai 2019 vorgestellt und durch externe Expertinnen und Experten reflektiert und kommentiert.

Drei Nachmittagsgespräche

Zweiter Baustein im Rahmen des Gesamtprozesses sind die drei "Nachmittagsgespräche" für Menschen mit Stuttgarter Bonuscard + Kultur. Sie bieten den Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, der Stadtverwaltung eine direkte Rückmeldung und weitere Anregungen zur Nutzung der Bonuscard + Kultur zu
geben.

Werner Wölfle sagt: "Partizipation spielt im Kontext der Armutskonferenz für mich eine wesentliche Rolle. Deswegen wollen wir bei den Nachmittagsgesprächen eine Rückmeldung aus erster Hand erhalten. Nur so wissen wir, wie und wo wir Weiterentwicklungen anstoßen können."

Die Nachmittagsgespräche finden jeweils von 17 bis 19 Uhr statt:

  • Dienstag, 22. Januar, im Bürgerhaus Zuffenhausen-Rot, Auricher Straße 34 A
  • Freitag, 25. Januar, in der Kelter Wangen, Ulmer Straße 334
  • Mittwoch, 13. Februar, im Generationenhaus Heslach der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung, Gebrüder-Schmid-Weg 13

Sie sind hauptsächlich offen für Nutzerinnen und Nutzer der Bonuscard + Kultur aus dem jeweiligen Stadtbezirk (in Zuffenhausen aus den Stadtteilen Mönchsberg und Rot und im Stuttgarter Süden aus dem Stadtteil Heslach). Am Nachmittagsgespräch im Generationenhaus Heslach können weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger aus anderen Stadtbezirken teilnehmen. Bei allen Nachmittagsgesprächen gibt es neben einem kleinen Imbiss auch eine professionelle Kinderbetreuung sowie eine Möglichkeit, bei der auch Kinder ihre Ideen und Wünsche mitteilen können. Eine Anmeldung zu den Nachmittagsgesprächen ist nicht erforderlich.

Die Ergebnisse aus diesem partizipativen Prozess der Nachmittagsgespräche werden ebenfalls in die Armutskonferenz am 24. Mai 2019 einfließen.

Über die Bonuscard

Rund 65.000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter erhalten die Bonuscard + Kultur, die eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart ist. Die Bonuscard + Kultur ermöglicht den Berechtigten trotz finanzieller Einschränkungen die Teilhabe am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben der Stadt. Dies geschieht durch Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen, die die teilnehmenden Institutionen bei Vorlage der Bonuscard + Kultur gewähren.

Zum Kreis der Berechtigten gehören Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, die

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
  • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen in vollstationären Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG, nicht Kindergeld)
  • einkommens- und vermögensabhängige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) erhalten.

Die Bonuscard + Kultur wird vom Sozialamt der Stadt Stuttgart ausgestellt. Weitere Informationen: www.stuttgart.de/bonuscard

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