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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Auswirkungen der geänderten Landesbauordnung für Baden-Württemberg auf das Baugenehmigungsverfahren

Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) tritt am 1. August 2019 in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Schaffung von neuem Wohnraum zu fördern. Dazu enthält die novellierte LBO Änderungen von materiellen Anforderungen, über die die Stadt Stuttgart auf ihrer Homepage unter www.stuttgart.de/baurecht-und-bauberatung informiert. Eine tiefgreifende Änderung enthält die novellierte LBO mit der Digitalisierung des baurechtlichen Verfahrens und der Einführung der digitalen Baugenehmigung. Damit ist der Weg bereitet für den digitalen Bauantrag: Alle Verfahrensschritte vom Einreichen der Bauvorlagen bis zur Entscheidung über den Antrag werden elektronisch abgewickelt.

Dazu sind umfangreiche Anpassungen der digitalen Infrastruktur bei der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlich. Der Gesetzesentwurf sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021 vor, in der die Baurechtsbehörden weiterhin die Einreichung von Unterlagen in Papierform verlangen können. Die Landeshauptstadt Stuttgart macht von dieser Ermächtigung voll umfänglich Gebrauch, alle Anträge und Bauvorlagen müssen bis 31. Dezember 2021 auch in Papierform eingereicht werden. Die Übergangsfrist wird die Stadt Stuttgart dazu nutzen, eine effiziente und benutzerfreundliche Infrastruktur für das digitale Baugenehmigungsverfahren einzurichten.

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