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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Kostenfreies Mittagessen für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard

Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard in den städtischen allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart, die ein gemeinsames Mittagessen anbieten, erhalten ab dem Schuljahr 2019/2020 ein kostenloses Mittagessen. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 4. Juli beschlossen.

Aufgrund des vom Bund verabschiedeten "Starke-Familien-Gesetzes" müssen Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard und Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz in den städtischen Schulen, die ein gemeinsames Mittagessen anbieten, ab 1. August keinen Eigenanteil zum Mittagessen mehr bezahlen. Der Bund trägt hierfür die Kosten. Entsprechend wird ab dem Schuljahr 2019/2020 an allen städtischen Schulen mit Essensangebot das Essen für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard kostenfrei angeboten. Für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard, die keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten, übernimmt die Stadt diese Kosten weiterhin auf freiwilliger Basis.

Auch Berufsschüler haben Anspruch auf kostenloses Mittagessen

Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen haben bis zum 25. Lebensjahr ebenfalls eine Anspruchsberechtigung auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. An beruflichen Schulen in städtischer Trägerschaft, wo ein Mittagessen angeboten wird, erhalten diese Schülerinnen und Schüler auf Antrag ebenfalls ein kostenloses Mittagessen. In den übrigen Fällen ist das jeweilige Jobcenter für die Kostenerstattung zuständig.

Derzeit nehmen rund 5.800 Schülerinnen und Schüler in Stuttgart am Ein-Euro-Essen teil. Der Mehraufwand für das Jahr 2019 kann aus den bislang bereitgestellten Mitteln getragen werden. Für die nachfolgenden Jahre wurde ein Sondereinfluss zum Haushaltsplan 2020/2021 geltend gemacht und von der Finanzverwaltung anerkannt, der auf Basis der aktuellen Essenszahlen entwickelt wurde.

Hintergrund ist "Starke-Familien-Gesetz"

Der Bundestag hat das "Starke-Familien-Gesetz" am 21. März verabschiedet, der Bundesrat am 12. April. Das Gesetz soll die Verbesserung der Leistungen für Bildung- und Teilhabe (BuT) verbessern. Demzufolge entfällt ab dem 1. August der Eigenanteil am gemeinsamen Mittagessen für Leistungsberechtigte nach BuT. Um diese gesetzliche Vorgabe in Stuttgart umzusetzen, müssen die entsprechenden Beschlüsse angepasst werden.

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