Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Spielen auf Schulhöfen und Kleinspielfeldern öffentlicher Schulen in den Schulferien

Anlässlich der Sommerferien weist das Schulverwaltungsamt darauf hin, dass grundsätzlich bestimmte Schulhöfe und Kleinspielfelder von allen Kindern bis 14 Jahren, soweit keine Sonderregelungen bestehen, in der unterrichts- und betreuungsfreien Zeit werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden können (Hinweisschilder sind vorhanden).

Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen auf Schulanlagen sind einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Die teilweise Öffnung kann sich sowohl auf die Fläche als auch auf den Zeitraum beziehen. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus Sicherheitsgründen möglich.

Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet, bei Anständen einzuschreiten. Nutzer der Schulanlagen und gegebenenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig. Die Liste ist zu finden unter www.stuttgart.de/schulhoefe-ferienzeit-2019.

Erläuterungen und Hinweise