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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

E-Zweirad Umweltprämie - Stadt fördert Kauf von elektrischen Zweirädern

In Stuttgart sollen künftig noch mehr Menschen mit E-Bikes unterwegs sein. Dazu fördert die Landeshauptstadt mit der "E-Zweirad Umweltprämie" die Beschaffung oder das Leasing von E-Bikes, wenn gleichzeitig ein motorisierter Zweitakter endgültig außer Betrieb genommen wird. Dazu hat der Gemeinderat hat am Mittwoch, 4. März 2019, einstimmig ein entsprechendes Förderprogramm beschlossen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragstellenden mit dem Kauf oder dem Leasing eines neuen E-Zweirades ein auf sie zugelassenes bzw. durch sie versichertes Zweitaktzweirad abmelden, aus dem Verkehr nehmen und zur Verwertung freigeben. Zudem verpflichten sie sich, das geförderte E-Zweirad drei Jahre selbst zu nutzen und durch einen Aufkleber dauerhaft auf die Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart hinzuweisen. Im Gegenzug gewährt die Landeshauptstadt einen Zuschuss von bis zu 600 Euro. Für die Förderung stehen in diesem Jahr erstmalig 40.000 bereit.

Mit der Förderung von E-Zweirädern möchte die Landeshauptstadt Stuttgart erreichen, dass weniger Luftschadstoffe und Lärm emittiert werden. Zweitaktzweiräder stoßen je nach Substanz und Fahrzeugtyp 20 bis 200 Mal höhere Schadstoffe aus als Autos. Ähnliches gilt für von Zweitaktzweirädern emittierte Lärmbelastung. Zudem liegen die aktuell gültigen gesetzlichen Grenzwerte für NOx und CO bis zu 7,5-mal höher als bei einem Pkw.

Deswegen will die Landeshauptstadt zum einen die Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie die Stuttgarter Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit einem Bonus fördern, die von ihnen aktuell betriebenen Zweitaktzweiräder durch umweltfreundliche E-Zweiräder zu ersetzen.

Hintergrund

Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes "Nachhaltig mobil in Stuttgart" mit breiter Mehrheit beschlossen. Dabei wurden in neun Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen für nachhaltige Mobilität in Stuttgart identifiziert und priorisiert.

Der Aktionsplan baut dabei unter anderem auf folgende Planwerke und Ansätze auf: Flächennutzungsplan (FNP), Luftreinhalteplan (LRP), Lärmminderungsplan (LMP), Nahverkehrsplan (NVP), Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP), Klimaschutzkonzept (KLIKS) und Stadtentwicklungskonzept (STEK) sowie das Verkehrsentwicklungskonzept 2030 (VEK).

Der Aktionsplan "Nachhaltig mobil in Stuttgart" definiert konkrete Maßnahmen, mit denen die Ziele nachhaltiger Mobilität für und in der Landeshauptstadt Stuttgart erreicht werden können. Der Aktionsplan ist gemeinsam mit dem VEK planerische und strategische Grundlage des Verwaltungshandelns für die kommenden Jahre in diesem sehr komplexen Themenfeld.

Das Thema Mobilität ist eine zentrale Daueraufgabe jeder Kommune. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird daher die in der 1. Fortschreibung des Aktionsplans ausgewiesenen innovativen Projekte und Maßnahmen schrittweise und kontinuierlich umsetzen und diesen Aktionsplan im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Mobilität weiterhin regelmäßig fortschreiben.

Eine konkrete Maßnahme im Handlungsfeld 6 (Motorisierter Individualverkehr - MIV) ist ein Förderprogramm für E-Zweiräder bei gleichzeitiger endgültiger Abmeldung und Verwertung eines Zweitaktzweirades.

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