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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Freie Fahrt für Radfahrer: Bürgermeister präsentieren erstes Grünpfeil-Schild

Stuttgart will fahrradfreundlicher werden und beschreitet hierfür neue Wege. Die Landeshauptstadt testet in einem Pilotversuch mit der Bundesanstalt für Straßenwesen ein Grünpfeil-Schild, das es ausschließlich Radfahrern erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, und Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, waren am Freitag, 22. März, die ersten Nutzer der neuen Verkehrsregelung. Am Rosenbergplatz im Stuttgarter Westen haben sie die Absichten und Möglichkeiten des Projekts erklärt.

Bürgermeister Pätzold sagte: "Stuttgart hat sich auf den Weg zur fahrradfreundlichen Stadt gemacht. Das ist ein großes Ziel, das wir nicht nur durch große Infrastrukturprojekte erreichen. Gerade kleine innovative Schritte, wie der Versuch mit dem Grünpfeil-Schild, können die Attraktivität des Radfahrens steigern. Der Pfeil sorgt dafür, dass Radfahrer schneller vorankommen und kann somit dazu beitragen, dass noch mehr Menschen aufs Rad umsteigen."

Neben Stuttgart nehmen die Städte Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster und Reutlingen am Pilotprojekt teil. Bürgermeister Dr. Schairer sagte: "Ich freue mich, dass wir in Stuttgart als eine der Pilotstädte mit dabei sind, Radfahrern das Abbiegen ohne längere Wartezeiten zu erleichtern. Trotzdem gilt die Grundregel der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Das gilt natürlich auch für Radler, die nach dem Abbiegen Fußgängerüberwege kreuzen."

Abbiegen nur für Radfahrer

Das Pilotprojekt soll klären, ob die Grünpfeilregelung für den Radverkehr grundsätzlich umsetzbar und unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist. Neu ist, dass das Verkehrszeichen durch den Zusatz "nur Radverkehr" das Abbiegen bei Rot ausschließlich Radfahrern gestattet.

Bisher gibt es diese Regelung für Verkehrsteilnehmer auf dem rechten Fahrstreifen einer Straße. Mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung soll sie auf Radfahrstreifen, die am rechten Fahrbahnrand liegen, sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.

In Stuttgart wird das neue Verkehrsschild in drei Stadtbezirken an folgenden Kreuzungen getestet:

  • Mönchfeldstraße / Veitstraße (Mühlhausen)
  • Rosenbergstraße / Schwabstraße (S-West)
  • Augsburger Straße / Dennerstraße (Bad Cannstatt)
  • Taubenheimstraße / Waiblinger Straße (Bad Cannstatt)
  • Löwentorstraße (Richtung Nord) / Sparrhärmlingweg (Bad Cannstatt)
  • Löwentorstraße (Richtung Süd) / Sparrhärmlingweg (Bad Cannstatt)

In 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob das Schild deutschlandweit verwendet wird. Dafür müssten die Straßenverkehrsordnung sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift entsprechend angepasst werden.

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