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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stimmzettel zur Wahl werden verschickt

Das Statistische Amt der Stadt verschickt vom 9. bis 18. Mai an alle Stuttgarter Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Regionalwahl am Sonntag, 26. Mai.

Wahlberechtigte, die Briefwahl beantragt haben, erhalten diese Unterlagen unter Umständen ebenfalls. Wählen dürfen sie natürlich nur einmal. Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten, sofern sie nicht per Briefwahl wählen, grundsätzlich erst im Wahllokal. Für die Stimmabgabe im Wahllokal sind weiterhin sowohl für die Wahl der Regionalversammlung als auch für die Gemeinderatswahl Stimmzettelumschläge erforderlich. Diese werden im Wahllokal ausgegeben.

Für die Stimmabgabe bei der Europawahl gibt es keine Umschläge. Der Stimmzettel der Europawahl wird so gefaltet in die Wahlurne geworfen, dass die Stimmabgabe nicht sichtbar ist. Bei Bedarf werden im Wahllokal auch Ersatzstimmzettel für die Regional- und Gemeinderatswahl ausgehändigt. Das Statistische Amt bittet jedoch darum, die zugeschickten Stimmzettel mit ins Wahllokalen zu bringen.

Die Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis zum 27. April allen Wahlberechtigten zugestellt. Darauf sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Wahlberechtigte, deren Wahlbenachrichtigung abhandengekommen ist, können trotzdem wählen, wenn sie sich in ihrem Wahlraum mit Personalausweis oder Pass ausweisen.

Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss davon ausgehen, dass er nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist und somit nicht wählen kann. Es kann jedoch auch sein, dass die Wahlbenachrichtigung als unzustellbar an das Wahlamt zurückgegeben wurde. Auskünfte über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erteilt das Statistische Amt unter Telefon +49 711 216-92233.

Briefwahlantrag

Die Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite so gestaltet, dass mit ihr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden kann. Am schnellsten geht das mit dem aufgedruckten QR-Code oder unter www.stuttgart.de/briefwahl. Die Antragstellung ist aber auch auf dem Postweg möglich: Dazu muss der ausgefüllte Antrag kuvertiert und ausreichend frankiert werden. Die Wahlscheine werden in der Regel am Tag des Antragseingangs vom Statistischen Amt ausgestellt und versandt. Hierfür wurden rund 45 Aushilfen eingestellt.

Zur Rücksendung müssen die Wahlbriefe nicht frankiert werden. Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten den Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 23. Mai, abschicken. Wird ein Wahlbrief später abgeschickt, besteht das Risiko, dass dieser nicht mehr rechtzeitig eingeht und bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden kann.

Bei einer Briefwahl aus dem Ausland sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag zurückgeschickt werden. Der Wahlbrief kann natürlich auch beim Statistischen Amt direkt am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit, 18 Uhr, abgegeben werden.

In der letzten Woche vor der Wahl empfiehlt es sich, die Wahlscheine persönlich direkt bei den Briefwahlausgabestellen im Statistischen Amt und den Bezirksämtern des äußeren Stadtgebiets zu beantragen. Dort kann auch die Briefwahl sofort direkt ausgeübt werden. Die Öffnungszeiten sind die folgenden:

Statistisches Amt, Eberhardstraße 39 (Schwabenzentrum, drittes Obergeschoss), bis Freitag, 24. Mai, täglich von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, freitags bis 13 Uhr, am Freitag, 24. Mai, von 8 bis 18 Uhr.

Bezirksämter des äußeren Stadtgebiets: täglich von 8.30 bis 13 Uhr, außerdem dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr, jedoch nur bis einschließlich Donnerstag, 23. Mai.

Bei plötzlicher Erkrankung

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die es nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, ein Wahllokal aufzusuchen, kann der Antrag auf Aufstellung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Das ist jedoch ausschließlich beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 39, möglich.

Information und Service

Für die Bürgerinnen und Bürger bietet die Landeshauptstadt Stuttgart einen umfassenden Informationsservice über die Hotline des Statistischen Amts, Telefon +49 711 216-92233, über das Amtsblatt und unter www.stuttgart.de/wahlen2019.

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