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Landeshauptstadt Stuttgart

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Stuttgarter Innenentwicklungsmodell wird ausgebaut

Das erfolgreiche Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) soll weiter fortgeschrieben werden. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 9. Mai beschlossen. Mit der Fortschreibung ändern sich die Konditionen des SIM und werden teilweise vereinfacht.

Dabei wird der Anteil der geförderten Wohnungen von bisher 20 auf 30 Prozent der für Wohnzwecke im SIM-Gebiet neu geschaffenen Geschossflächen erhöht. Bei Ersatzmaßnahmen in einem Radius von einem Kilometer rund um das SIM-Gebiet steigt der Anteil nochmals von 30 auf 45 Prozent. Dabei erfolgt die Erhöhung ausschließlich zu Gunsten von Sozialmietwohnungen, da in diesem Bereich der größte Nachfragebedarf besteht. Diese Regelung gilt in allen Baugebieten der Baunutzungsverordnung, die der Ausweisung von Wohnbauflächen oder gemischten Bauflächen mit Wohnanteil dienen. Die bisherigen Sonderregelungen für Kern- und Mischgebiete entfallen damit.

Weiter werden im SIM die Bindungsfristen bei den Sozialmietwohnungen (SMW) von 15 auf 30 Jahre und bei den Mietwohnungen für Bezieher von mittleren Einkommen (MME) von 15 auf 20 Jahre verlängert. Die Verkaufspreise im Programm Preiswertes Wohneigentum (PWE) werden heraufgesetzt, da die Grundstückspreise in den letzten Jahren einer erheblichen Dynamik unterlagen und gestiegen sind. Die bisher fixierten Verkaufspreise müssen daher entsprechend angepasst werden. Außerdem wird die Infrastrukturkostenpauschale für Kindertagesstätten von 360.000 auf 410.000 Euro erhöht. Die aufgeführten Änderungen gelten ab Beschluss des Gemeinderats für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne.

Das SIM gilt in der ganzen Stadt immer dann, wenn für ein Bauvorhaben ein neues Planungsrecht zugunsten einer höherwertigen Nutzung geschaffen wird. Der Schwellenwert, ab dem jetzt die Vorgaben des SIM zur Anwendung kommen, sinkt von 1.350 Quadratmeter Wohnfläche auf 900 Quadratmeter. Somit muss die Förderquote zukünftig auch bei kleineren Bauprojekten angewendet werden. Der Gemeinderat hat 2011 den Grundsatzbeschluss zum SIM gefasst, um eine sozial ausgewogene und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung zu sichern.

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