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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

4. Fortschreibung Luftreinhalteplan: Gemeinderat gibt Stellungnahme ab - Streckenbezogenes Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel und Tempo 40 finden mehrheitlich Zustimmung

Der Stuttgarter Gemeinderat hat am Donnerstag, 26. September, die Stellungnahme der Stadt zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschlossen. Die Stadträtinnen und Stadträte haben über insgesamt fünf Einzelmaßnahmen entschieden, die der aktuelle Luftreinhalteplan-Entwurf des Landes vorsieht.

Zudem wurden weitere Empfehlungen an das Land abgegeben. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hatte den Vorschlag der Verwaltung für eine Stellungnahme an das Land sowie die Änderungsanträge der Gemeinderatsfraktionen in seiner Sitzung am Dienstag, 24. September, bereits vorberaten.

OB Fritz Kuhn lobt Fortschritte bei der Luftreinhaltung

Oberbürgermeister Fritz Kuhn wies im Vorfeld der Beschlussfassung auf die Fortschritte bei der Luftreinhaltung hin.

Verbesserungen gibt es beim Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO 2): So wurde im Jahr 2018 die Anzahl der jährlich zulässigen Überschreitungsstunden mit mehr als 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (Mikrogrammg/m3) zum zweiten Mal in Folge an allen Messstellen im Stadtgebiet eingehalten (erlaubt sind 18 Überschreitungsstunden pro Jahr). Das haben die offiziellen Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ergeben. Nach wie vor überschritten wird allerdings der gesetzlich zulässige Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm/m3 Luft - auch wenn die Werte an den Messstationen der hochbelasteten Straßenabschnitte zurückgehen: Laut LUBW lag der Wert im Jahr 2018 an der Messstelle Arnulf-Klett-Platz bei 46 Mikrogramm/m3 Luft (2017: 56), an der Messstelle Hohenheimer Straße bei 65 Mikrogramm/m3 Luft (2017: 69) und an der Messstelle Am Neckartor bei 71 Mikrogramm/m3 Luft (2017: 73). Weitere Verbesserungen haben sich im bisherigen Verlauf des Jahres 2019 ergeben. Die von der LUBW veröffentlichten Halbjahreswerte für die drei Messstationen in Stuttgart stellen sich wie folgt dar: Arnulf-Klett-Platz 45 Mikrogramm/m3, Hohenheimer Straße 55 Mikrogramm/m3 und Am Neckartor 56 Mikrogramm/m3.

OB Fritz Kuhn sagte: "Die Luft in Stuttgart wird besser. Dennoch liegen wir gerade beim Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid noch deutlich über dem Grenzwert.

Deshalb ist das Land verpflichtet, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben. Ich betone es noch einmal: Es gibt höchstrichterliche Urteile zur Luftreinhaltung und zur Durchsetzung von Diesel-Verkehrsverboten. Daran werden wir uns halten."
Erstmals überhaupt wurde im vergangenen Jahr bei Feinstaub (PM10) an allen Messstellen im Stadtgebiet - also auch am Neckartor - die Zahl der gesetzlich zulässigen Überschreitungstage (insgesamt 35 pro Jahr) eingehalten. Der Wert lag laut Messungen der LUBW an der Messstelle Am Neckartor bei 20 Tagen, 2017 wurden noch 45 Überschreitungstage registriert. Die zulässigen Jahresmittelgrenzwerte bei PM10 werden bereits seit 2011 an allen Stationen erreicht.

OB Kuhn: "Diese erstmalige Einhaltung aller Feinstaubgrenzwerte an sämtlichen Messstellen im gesamten Stadtgebiet ist ein Erfolg des gemeinsamen Engagements von Stadt, Land und vielen weiteren Akteuren bei der Luftreinhaltung. Wir haben bereits ein großes Bündel an Maßnahmen umgesetzt - wie das Jobticket, die Tarifreform oder die Straßenreinigung - und ergreifen auch jetzt und in Zukunft alle Maßnahmen, die helfen können, die Luft in Stuttgart besser zu machen."

Stadt regt mehr Ausnahmen vom streckenbezogenen Verkehrsverbot an

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, in ihrer Stellungnahme einem ganzjährigen Verkehrsverbot auf einzelnen Strecken für alle Pkw mit Dieselmotor unterhalb der Abgasnorm Euro 6 ab dem 1. Januar 2020 auf folgenden Strecken (in beiden Fahrtrichtungen) zuzustimmen:

  • B14 (Am Neckartor) von der "ADAC-Kreuzung" bis zur Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße
  • B14 (Hauptstätter Straße) vom Österreichischen Platz bis zum Marienplatz
  • B27 (Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige) von der Kreuzung Auf dem Haigst bis zum Charlottenplatz
  • B27 (Heilbronner Straße) von der Kreuzung Kriegsbergstraße bis zur Kreuzung Wolframstraße

Dem war der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt. Jedoch ist die Zustimmung geknüpft an verschiedene Änderungsvorschläge und Ergänzungen: So soll beispielsweise die Einzelstrecke B27 (Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige) aus verkehrlichen Gründen bis zur Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße verlängert werden, die Beschilderung und die Aufschrift "Anlieger frei" überprüft werden und eine Ausnahme für Pkw mit Genehmigung gemäß Personenbeförderungsgesetz (Taxen, Pkw im Mietwagenverkehr, Fahrzeuge im Linienverkehr), schwerbehinderte Menschen sowie medizinische Notfälle geschaffen werden. Empfohlen wird eine analoge Handhabung von Ausnahmen bei Software- und Hardware-Nachrüstungen. Der Stadt ist es auch wichtig, die Verkehrsverlagerungen und deren Auswirkungen zu untersuchen. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass die Umsetzung der streckenbezogenen Verkehrsverbote nur stufenweise erfolgen kann, da die Beschilderung mit einem hohen Planungsaufwand verbunden ist.

Ebenso mit Änderungswünschen angenommen hat der Rat eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 40 Kilometer pro Stunde auf allen Vorbehaltsstraßen im Talkessel Stuttgart sowie auf stark befahrenen Streckenabschnitten im Stadtgebiet (darunter Bebelstraße, Heilbronner Straße, Neue/Obere Weinsteige, B14 am Neckartor, Hauptstätter Straße, Pragstraße, Bludenzer Straße und Schwieberdinger Straße). Auf Wunsch des Gemeinderats soll diese Maßnahme in einem Zweischrittverfahren umgesetzt werden: Das heißt, dass Tempo 40 in einem ersten Schritt auf allen Straßen ohne ÖPNV und ohne Signalanpassung eingeführt wird und in einem zweiten Schritt alle weiteren Straßen sowie die erforderlichen Signalanpassungen umgesetzt werden. Diese Empfehlung ging auf einen Antrag der Grünen zurück. Hinsichtlich der praktischen Umsetzung weist die Stadt darauf hin, dass es eine genaue Definition des "Talkessels" braucht, dass die Frage einer zonalen Beschilderung geklärt werden müsse und dass negative Auswirkungen auf den ÖPNV berücksichtigt und so gering wie möglich gehalten werden müssten.

Parkraummanagement soll räumlich - aber nicht zeitlich - ausgeweitet werden

Der Gemeinderat unterstützt ferner die Maßnahme aus dem Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, das Parkraummanagement räumlich auszuweiten - der Ausbau ist seitens der Landeshauptstadt ohnehin bereits vorgesehen. Allerdings wird die zeitliche Ausdehnung des gesamten bisherigen Parkraumanagements in den Innenstadtbezirken und in Bad Cannstatt auf die Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen u.a. aus personellen Gründen abgelehnt.

Ohne Änderungen beschlossen hat der Gemeinderat die Installation weiterer Filtersäulen in der Hohenheimer Straße (20 Säulen) und der Pragstraße (10 Säulen) sowie die dauerhafte Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h auf der B27 von der Anschlussstelle der A8 (Echterdinger Ei) bis zum Ortsschild von Stuttgart-Degerloch.

Basierend auf einem Fraktionsantrag der CDU regt die Landeshauptstadt in ihrer Stellungnahme eine neue, zusätzliche Maßnahme an: So soll das Land in Absprache mit der Stadt, den umliegenden Kommunen und Landkreisen ein Konzept erarbeiten, um die einfahrenden Fahrzeugmengen aus dem Umland zu regulieren.

Auf Antrag der Fraktion Linke/SÖS/Piraten/Tierschutzpartei bittet die Stadt - ergänzend zur Stellungnahme - das Land und den Bund darum, die gesetzlichen Grundlagen für eine Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV zu schaffen. Die Finanzierung könnte beispielsweise durch eine Nahverkehrsabgabe erfolgen oder - wie von der SPD-Fraktion gefordert - durch das Modell eines Job-Tickets für alle zur Finanzierung eines 365-Euro-Tickets.

Ablauf und weiteres Vorgehen

Für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart ist das Land Baden-Württemberg zuständig, federführend ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Den Entwurf zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans finden Sie im Internet unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt5/Ref541/Luftreinhalteplan/541_%20s_luft_stutt_LRP_4_Erg_019_Planentwurf.pdf

Der Planentwurf wurde am 12. August 2019 veröffentlicht und lag bis zum 11. September 2019 öffentlich aus. Bis zum 25. September 2019 konnte zu dem Planentwurf gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart Stellung genommen werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat auf frühzeitigen und begründeten Antrag hin eine einmalige Fristverlängerung bis zum 27. September 2019 gewährt bekommen. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung äußert sich die Landeshauptstadt Stuttgart als Träger öffentlicher Belange zu dem Planentwurf auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses. Das Regierungspräsidium wertet alle Stellungnahmen aus und legt danach eine endgültige Fassung der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vor.

Hintergrund zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat 2005 in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt den ersten Luftreinhalteplan für Stuttgart verabschiedet. Dieser hat schon zu einer deutlichen Verbesserung der Luftschadstoff-Belastung in Stuttgart geführt, jedoch nicht zur stadtweiten Einhaltung der Grenzwerte. Deshalb hat das RP den Luftreinhalteplan in den Jahren 2010, 2014 und zuletzt 2018 fortgeschrieben und zusätzliche Maßnahmen eingeleitet. Im Juni 2019 folgte eine Ergänzung zur 3. Fortschreibung. Die aktuell vom Land erarbeitete 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

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