Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Bürgermeister Schairer begrüßt Neubürgerinnen und Neubürger im Rathaus

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, hat am Freitag, 20. September, zur zweiten der beiden jährlich stattfindenden Einbürgerungsfeiern eingeladen. Im Großen Sitzungssaal des Rathauses hieß er die Neubürgerinnen und Neubürger willkommen. Insgesamt haben 1.884 Stuttgarterinnen und Stuttgarter seit September letzten Jahres die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Dr. Schairer sagte: "In Stuttgart leben Menschen aus mehr als 170 Nationen. Sie bereichern uns mit ihrer Kultur und jeder Einzelne ist ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen und sozialen Lebens. Stuttgart ist eine weltoffene Stadt und wir können voneinander lernen und profitieren." Das Interesse, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, sei immer noch groß.

Innerhalb der vergangenen zwölf Monate wurden 2.291 Anträge gestellt. Damit befinden sich die Antragszahlen weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Gesamtjahr 2018 gab es 2.212 Einbürgerungsanträge und 1.868 Einbürgerungen. Zum Vergleich: 2017 waren 2.374 Anträge eingereicht und 1.994 Einbürgerungen vorgenommen worden.

Wie die Jahre zuvor, kommen die meisten Neubürger auch 2018 aus der Türkei (278). Danach folgen Griechenland (145), Kroatien (123) und Serbien (119). Weitere häufige Herkunftsstaaten sind der Kosovo (100), Italien (96), Irak (90), Bosnien-Herzegowina (86) und der Iran mit 62 Bürgern.

53 Prozent der neu eingebürgerten Stuttgarterinnen und Stuttgarter sind zwischen 20 und 40 Jahre alt. 18 Prozent sind unter 20, 24 Prozent zwischen 40 und 60 Jahre. Fünf Prozent der Neubürger sind 60 Jahre oder älter.

Auch der Brexit hat Auswirkungen auf die Antragszahlen. Die Zahl der eingereichten Anträge von Briten steigt weiter an. Zwischen 2014 bis zur Brexit-Entscheidung im Juni 2016 wurden von britischen Staatsangehörigen lediglich 13 Einbürgerungsanträge gestellt. Seither hat sich diese Zahl auf über 300 Anträge vervielfacht. Seit Juni 2016 bis Anfang September dieses Jahres erhielten 244 Briten die deutsche Staatsbürgerschaft.

Migranten haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die wichtigsten Bedingungen sind dabei ein im Normalfall achtjähriger - bei besonderen Integrationsleistungen auch nur
sechsjähriger - rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichende Deutschkenntnisse. Daneben werden das Wissen um die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung, keine erheblichen Straftaten und die Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorausgesetzt.

Bei einer erfolgreichen Einbürgerung muss grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Eine generelle Ausnahme davon gibt es lediglich für Bürger aus EU-Ländern und aus Staaten, die ihre Bevölkerung nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen, wie beispielsweise der Irak und Afghanistan. Eine weitere Ausnahme ist, wenn aktuell eine Asylanerkennung vorliegt und die Asylgründe zum Zeitpunkt der Einbürgerung weitergegeben sind.

Die Anträge werden von der Einbürgerungsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung bearbeitet. Die Behörde betreut und begleitet die Migranten auf ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Da Unterlagen aus dem Ausland nachgeprüft und die Situation der Migranten genauestens abgeklärt werden muss, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis über einen Antrag entschieden wird.

Erläuterungen und Hinweise