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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Coronavirus: Stadt hält einfachen Mund-Nasen-Schutz für sinnvoll - Spezial-Masken nur für medizinische und pflegerische Dienste

Die Landeshauptstadt Stuttgart hält es für sinnvoll, wenn Bürgerinnen und Bürger einen einfachen, auch selbst hergestellten, Mund-Nase-Schutz im Nahverkehr oder beim Einkaufen tragen.

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, erklärte am Freitag, 3. April: "Der wirksamste Schutz für sich selbst und andere besteht in einer guten Händehygiene, dem Einhalten von Nies- und Hustenregeln und dem Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter). Darüber hinaus hat das Robert-Koch-Institut jetzt betont, dass durch das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes das Risiko reduziert werden kann, andere Menschen durch beispielsweise Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken. Durch das Tragen dieser Masken schützt man also andere. Diese prinzipielle Empfehlung des Robert-Koch-Instituts ist aus meiner Sicht nachvollziehbar und deswegen schließen wir uns dem an."

Oberbürgermeister Fritz Kuhn bekräftigte: "Viele wollen sich sinnvoll beschäftigen und einen persönlichen Beitrag leisten, um diese Krise gemeinschaftlich zu bewältigen. Es ist ein starkes Signal, dass überall in der Stadt jetzt engagierte Bürgerinnen und Bürger Masken schneidern. Vorsicht und Rücksicht sind entscheidend, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen." Kuhn betonte, dass daneben die bekannten Verhaltensregeln wie Abstand halten unbedingt einzuhalten sind.

Masken korrekt anwenden - Hygieneregeln nicht vernachlässigen
Das Gesundheitsamt empfiehlt einen sorgsamen Umgang mit dem einfachen Mund-Nasen-Schutz, dem sogenannten Spuckschutz.
Amtsleiter Ehehalt sagte: "Wenn der Mund-Nasen-Schutz durchnässt ist, sollte er abgenommen und ggf. ausgetauscht werden." Der Spuckschutz reduziere den eigenen Ausstoß von Tröpfchen beim Sprechen oder Niesen. Ehehalt erläuterte: "Der Träger selbst ist nicht vor Ansteckung geschützt. Der beste Schutz für die eigene Gesundheit ist weiterhin die Handhygiene beziehungsweise das Beachten der Abstandsregeln und der Niesetikette. Und wer krank ist, soll zuhause bleiben."

Ehehalt mahnte: "Ein einfacher Schutz ist im öffentlichen Raum absolut ausreichend. Der Vorrat an medizinischen Spezial-Masken ist begrenzt, diese sollten Menschen der kritischen Infrastruktur vorbehalten bleiben. Wichtig ist, dass beispielsweise das medizinische und pflegerische Personal mit solchen Masken seiner Arbeit nachgehen kann."

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt für die Nutzung des einfachen, der Allgemeinheit dienenden Mund-Nase-Schutzes unter anderem folgende Regeln:

  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Mund-Nase-Schutz sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen eines Mund-Nase-Schutzes ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Der Mund-Nase-Schutz muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob der Mund-Nase-Schutz genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Ein durchfeuchteter Mund-Nase-Schutz sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite des gebrauchten Mund-Nase-Schutzes ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen des Mund-Nase-Schutzes sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Der Mund-Nase-Schutz sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.Ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder (falls dies das Material zulässt) sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Der Mund-Nase-Schutz sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.

Weitere Hinweise zum Unterschied zwischen einem einfachen, selbst hergestellten Mund-Nase-Schutz für die Allgemeinheit und Spezial-Masken für medizinische und pflegerische Dienste sowie zu deren Handhabung gibt es auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html.

Notwendige Verhaltenshinweise
Generell gilt: Das Coronavirus wird durch direkten Kontakt untereinander verbreitet, insbesondere durch Tröpfchenübertragungen und Händeschütteln. Beachten Sie deshalb unbedingt die Hygieneregeln zum regelmäßigen Händewaschen und zum Niesen in die Armbeuge. Bleiben Sie auf Abstand zu anderen Personen, am besten zwei Meter. Das gilt auch beim Schlangestehen. Sie sollten soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren und zuhause bleiben. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Beachten Sie zwingend alle Verbotsregeln, insbesondere auch, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt sind. Nur so kann es gelingen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.

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