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Presse

Coronavirus: Zugang zu Arbeitslosengeld II vorübergehend erleichtert - Jobcenter Stuttgart hat Arbeitsabläufe angepasst

Mit dem Sozialschutz-Paket wurde vorübergehend ein vereinfachter Zugang zum Arbeitslosengeld II geschaffen. Bürgerinnen und Bürgern, denen durch die aktuelle Corona-Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, erhalten unbürokratisch Hilfe beim Jobcenter.

Das vom Bundesrat am 27. März 2020 verabschiedete Gesetz für leichteren Zugang zu sozialer Sicherung unterstützt Menschen, die in Folge der Corona-Pandemie kurzfristig und unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Zugleich kann das Jobcenter schnell und unbürokratisch Hilfe leisten.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 beim Jobcenter Stuttgart einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Wer bereits Arbeitslosengeld II bezieht und bis Ende August einen Weiterbewilligungsantrag stellen müsste, erhält die Leistung ohne Folgeantrag unbürokratisch weiterbewilligt, in der Regel für ein Jahr. Es wird dennoch gebeten, wesentliche Änderungen mitzuteilen, um die SGB II-Leistungen sofort in der richtigen Höhe gewähren zu können und eine aufwändige Korrektur im Nachhinein zu vermeiden. Solche Änderungen liegen zum Beispiel vor, wenn inzwischen Einkommen weggebrochen ist oder ein Haushaltsmitglied auszieht bzw. hinzukommt.

In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs werden bei Neuanträgen zudem die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf existenzsichernde Leistungen stellt, soll deshalb jetzt umziehen müssen. Dies gilt auch für Leistungsbeziehende, bei denen aktuell geprüft wird, ob die Mietkosten angemessen sind.

Arbeitsabläufe im Jobcenter Stuttgart angepasst

Das Jobcenter Stuttgart hat seine Arbeitsabläufe an die derzeitige Situation angepasst, um die Gesundheit der leistungsbeziehenden Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitenden zu schützen. Bis auf Weiteres sind alle Zweig-, Außen- und Fachstellen für den Publikumsverkehr geschlossen, jedoch weiterhin telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg erreichbar. Auch können Unterlagen und Post direkt in die Hausbriefkästen der Zweig- und Fachstellen eingeworfen werden. Ein persönlicher Kontakt ist in dringenden Fällen nach Vereinbarung möglich.

Ausführliche Kontaktinformationen sowie Informationen zur Antragstellung und die entsprechenden Formulare sind online zu finden unter: www.stuttgart.de/jobcenter

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