Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Montag, 6. April: "Wir begrüßen die Klarstellungen. Mit der Vertrauenskasse wird sichergestellt, dass es keinen Kontakt zwischen Verkäufer und Kunden gibt. Dennoch lautet die oberste Empfehlung, zuhause zu bleiben."
Laut der Landesverordnung müssen die Geschäfte die erforderlichen Hygienestandards einhalten. So muss ein Abstand von möglichst zwei Metern, mindestens 1,5 Metern, zwischen Personen gewährleistet sein.
Ausdrücklich untersagt in den Auslegungshinweisen des Landes sind jetzt Verkaufsstände im Freien außer Wochenmärkten. Hiervon ist vor allem der Eisverkauf betroffen.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ist einzusehen unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Insbesondere auf die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten in § 9 der Corona-Verordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Zur Höhe des angedrohten Bußgelds, siehe den Bußgeldkatalog unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf
Insbesondere auf die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten in § 9 der Corona-Verordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Zur Höhe des angedrohten Bußgelds, siehe den Bußgeldkatalog unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf