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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

OB-Wahl am 8. November 2020

Der Wahltag der Oberbürgermeisterwahl in der Landeshauptstadt Stuttgart wird auf Sonntag, 8. November festgelegt, eine gegebenenfalls erforderliche Neuwahl auf Sonntag, 29. November. Für die reguläre OB-Wahl endet die Einreichungsfrist für Bewerbungen am Montag, 12. Oktober. Bei einer Neuwahl endet die Frist für die Ei

Für die OB-Wahl wird ein Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz des OB gebildet, den der Gemeinderat aus den Mitgliedern der Fraktionen wählt. Zur Durchführung der Wahl werden bis zu 72 Aushilfskräfte für bis zu 438 Wochen außerhalb des Stellenplans eingestellt, bei einer Neuwahl nochmals bis zu 220 Wochen. An die Mitglieder der Wahlvorstände, Briefwahlvorstände und an die Hilfskräfte wird für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschalentschädigung als Ersatz ihrer Auslagen gezahlt. Für die Haupt- und die eventuelle Neuwahl wird ein einheitlicher Tageshöchstsatz von 77 Euro festgelegt. Diese Beschlüsse hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 9. April gefasst.

Die Amtszeit von Oberbürgermeister Fritz Kuhn endet mit Ablauf des 6. Januar 2021. Er tritt nicht noch einmal an. Nach der Gemeindeordnung ist die Stelle spätestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben, für eine Neuwahl ist eine nochmalige Stellenausschreibung nicht erforderlich. Spätester Ausschreibungstermin ist der 7. September, veröffentlicht wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und im Stuttgarter Amtsblatt. Entfällt bei der Erstwahl auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet nach § 45, Absatz 2, der Gemeindeordnung eine Neuwahl statt.

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