Entsprechend der Ergebnisse der aktuellen Baumkontrollen weisen die Bäume Schäden im Wurzel, Stamm- und/oder Kronenbereich auf. Teilweise sind die Bäume bereits abgestorben. An acht Standorten sind Nachpflanzungen als Ersatz laut Baumschutzsatzung verpflichtend, an zwei weiteren Standorten können Bäume nachgepflanzt werden. Die Maßnahmen werden unverzüglich durchgeführt.
Presse
Baumfällungen in Stuttgart-Ost
Im Rahmen seiner Verpflichtung zum Erhalt der Verkehrssicherheit muss das Garten-, Friedhofs- und Forstamt im Stadtbezirk Stuttgart-Ost bis Ende Februar 2021 14 Bäume fällen (Kirsche, Robinien, Kiefer, Hainbuche, Linden, Götterbaum, Kastanie, Ahorn und Ulme).