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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung auch in den Sommerferien

Das Jobcenter Stuttgart unterstützt auch in den anstehenden Sommerferien Schülerinnen und Schüler, indem es im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets die Kosten für Lernförderung beziehungsweise Nachhilfe übernimmt, soweit die jeweilige Schule nicht selbst eine Förderung anbietet.

Da der Unterricht aufgrund der Corona-Pandemie seit März nur eingeschränkt möglich war, benötigen viele Schülerinnen und Schüler Nachhilfe, um ein ausreichendes Lernniveau zu halten und die Lernziele, besonders im nächsten Schuljahr 2020/2021, zu erreichen. Für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund wird auch die Förderung der deutschen Sprache als wesentliches Lernziel anerkannt.
 
Anspruch auf die Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
 
Um eine Lernförderung beantragen zu können, müssen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer den konkreten Lernförderbedarf schriftlich bestätigen. Hierzu steht unter www.stuttgart.de/jobcenter im Bereich Bildungs- und Teilhabeleistungen ein Formular zur Verfügung. Das Formular kann auch direkt beim Team für Bildung und Teilhabe des Jobcenters angefordert werden unter Telefon 216-94350, E-Mail jobcenter.butstuttgartde.
 
Das ausgefüllte Formular reichen Eltern oder Schüler anschließend bei ihrer zuständigen Behörde ein. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld sowie Familien mit Wohngeld und/oder Kinderzuschlag leiten den Antrag an das Jobcenter weiter. Familien, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wenden sich an das Sozialamt.

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