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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Höhenpark Killesberg: Stadtverwaltung weist auf Radfahrverbot hin

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Radfahren im Höhenpark Killesberg verboten ist. Der Park ist Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.

Daher hat die Stadt die Informationstafeln erneuert und zusätzlich farbige Markierungen an den Eingängen angebracht. Hintergrund ist, dass die Stadtverwaltung immer mehr Beschwerden erreichen, wie die Stadt am Dienstag, 28. Juli, mitteilte.

Volker Schirner, Leiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamts, sagt: "Der Killesbergpark ist ein beliebtes Ausflugsziel. Sowohl für Kinder, die mit dem Kindergarten den großen Spielplatz besuchen, als auch für Erwachsene. Vor allem in den Abendstunden und an Wochenenden möchten sich viele Parkbesucher hier erholen. Unsere Gärtner pflegen die Beete und Grünflächen, damit sich die Besucher wohlfühlen. Um den Park zu schützen und seinen Wert zu erhalten, braucht es Regeln."

Das Amt für öffentliche Ordnung hat bei Kontrollen zahlreiche Verstöße festgestellt: Seit Mitte Mai wurden 138 Personen auf die bestehenden Regelungen hingewiesen und letztmalig ermahnt. In 64 Fällen wurde ein Verwarngeld verhängt und 22 Mal wurden Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.

Dorothea Koller, Leiterin des Ordnungsamts, ergänzt: "Die Grünflächensatzung macht deutlich, dass der Killersbergpark Fußgängern vorbehalten ist. Er ist keine öffentliche Verkehrsfläche, die im ursprünglichen Sinn des Straßenrechtes von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern genutzt werden kann. Das Radfahren ist ausdrücklich verboten."

Höhenpark Killesberg

Der Höhenpark Killesberg ist denkmalgeschützt. Er ist Teil des so genannten "Grünen U". Dieses verbindet die verschiedenen Parks und Gärten der Stadt zu einem Ganzen. Mit seinen prachtvollen Blumenbeeten und dem beachtlichen Baumbestand gleicht der Höhenpark einer Gartenschau-Anlage. Er ist ganzjährig geöffnet und sehr gut besucht. Vor allem bei Fußgängern ist der Park sehr beliebt.
 
Regelungen

  1. Der Höhenpark Killesberg ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Die Benutzung von Fahrrädern, Inlineskates, Skateboards und ähnlichen Sport- oder Spielgeräten ist nur Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder auf besonders freigegebenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt.
  2. Die Gleise der Kleinbahn dürfen nur an den besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen betreten werden.
  3. Der Killesbergturm ist während der am Eingang bekannt gegebenen Zeiten geöffnet. Ausnahmen sind aus wichtigem Grund (z. B. Witterung, geschlossene Veranstaltungen) möglich. Der Killesbergturm darf nur über die beiden Treppenanlagen bestiegen werden. Es dürfen keine Gegenstände hinuntergeworfen werden.
  4. Es ist nicht erlaubt, in Felswänden zu klettern oder sich unmittelbar unter Felswänden aufzuhalten.
  5. Die Tiere in den Gehegen dürfen nicht gefüttert, gefangen oder beunruhigt werden.

Weitere Infos zur Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart sind zu finden unter: www.stuttgart.de/img/mdb/item/600244/116455.pdf

Das Radfahren im Killesbergpark ist von jeher verboten. Die Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart unterstreicht dies. Mit der heutigen Regelung wurde dies so 2015 vom Gemeinderat verabschiedet. Vor kurzem wurde das Radfahrverbot durch den Bezirksbeirat Nord bestätigt. Eine Umfahrung des Parks ist problemlos möglich.

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