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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Verlängerung der Förderrichtlinien zur Hardware-Nachrüstung

Die ausgehend vom "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" bereits seit 1. Januar 2019 in Kraft befindlichen Förderrichtlinien für die Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen sowie leichten und schweren Handwerkerfahrzeugen konnten nach erfolgreich durchgeführtem Notifizierungsverfahren bei der Europäische Kommission verlängert werden.

Eine finanzielle Förderung ist nunmehr bis zum 31. Dezember 2021 möglich. An dem Förderprogramm dürfen sich nur Unternehmen aus weniger als bundesweit 20 Kommune bewerben, wozu die Landeshauptstadt Stuttgart gehört. Die Verlängerungsfassungen der Förderrichtlinien wurden am 13. Juli 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.  

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Förderrichtlinien finden sich hier.

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