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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Coronavirus: Verwaltung plant Verzicht auf Kita-Beiträge

Die Landeshauptstadt Stuttgart plant, Eltern von Gebühren für die Kinderbetreuung zu befreien. Demnach würde die Stadt im April auf Kita- und Essensbeiträge in städtischen Einrichtungen verzichten. Für freie Träger und Tagespflegepersonen sind Erstattungen vorgesehen. Das geht aus einer Vorlage an den Gemeinderat hervo

Der Gemeinderat soll darüber in seiner nächsten planmäßigen Sitzung am 2. April entscheiden. Auszugleichen sind rund 3,2 Millionen Euro. Die Abbuchung der Elternbeiträge wird bis zur Beschlussfassung ausgesetzt.
 
Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: "Selbst unter normalen Umständen ist es herausfordernd, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Die geschlossenen Betreuungseinrichtungen trifft tausende Eltern ins Mark." Sie müssten neben all ihren eigenen Sorgen nun die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren. Fezer weiter: "Sie haben Urlaub genommen, arbeiten von zu Hause oder haben alternativen Lösungen suchen müssen. Das kostet viele Nerven und es kostet vielen auch bares Geld. Deswegen wollen wir den Eltern und Sorgeberechtigten entgegenkommen und ihnen eine Last nehmen."
 
Der Vorschlag der Verwaltung schließt auch freie Träger und die Kindertagespflege mit ein. Die Entscheidung, auf Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt eine Erstattung.
 
Ebenso soll die finanzielle Förderung von Tagespflegepersonen ohne Einschränkungen weiter erfolgen. Fezer: "Die Kindertagespflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Kindertagesbetreuung in Stuttgart. Viele Betreuerinnen und Betreuer sind selbstständig. In den letzten Jahren haben wir uns bewusst dazu entschieden, die Kindertagespflege in Stuttgart zu stärken. Hieran halten wir auch in schwierigen Zeiten fest."
 
Für die Zeit des Betriebsverbots hat die Landeshauptstadt eine Notfallbetreuung eingerichtet. Hierauf haben Eltern Anspruch, wenn entweder beide Erziehungsberechtigte oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur tätig sind.

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