Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Infektionsschutz Coronavirus: Kindertagesstätten und Schulen ab Dienstag geschlossen - Bürgermeisterin Fezer: "Notfallbetreuung in begründeten Ausnahmefällen möglich"

Die Schulen, die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Stuttgart bleiben ab Dienstag, 17. März, bis einschließlich Ende der Osterferien geschlossen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Eine Notfallbetreuung wird eing

"Eine Öffnung der Einrichtungen am Montag ist aus organisatorischen Gründen für viele Beteiligte noch notwendig", erklärte die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, am Sonntag, 15. März. Sie appellierte zugleich aber an die Eltern oder Erziehungsberechtigten: "Wenn irgend möglich, sollten Eltern, die nicht zum Bereich kritische Infrastruktur gehören, ihre Kinder aber nicht mehr in die Kindertageseinrichtungen bringen." Damit könnte, so die Bürgermeisterin, das Infektionsrisiko der Kinder, die weiter betreut werden müssen, verringert werden.

Fezer sagte: "Wir haben abgewogen, um eine Lösung zu finden, die die Gesundheit der Kinder und ihrer Familien schützt und gleichzeitig den Eltern ermöglicht, sich auf die neue Situation einzustellen. Der Schutz vor Infektionen rechtfertig die schnelle Schließung. Da die Einrichtungen am Montag noch offen sind, wird ein geordneter Übergang in die Neuorganisation von Betreuung und Lernen ermöglicht. Das gibt vor allem den Familien Zeit, neu zu planen und eine Betreuung zu organisieren. Dennoch ist dies ein weitreichender Eingriff in den Alltag der Familien. In Einzelfällen werden wir eine Notfallbetreuung anbieten, damit das Gemeinwesen weiter funktioniert."

So kann ein Kind weiterhin betreut werden, wenn entweder beide Elternteile (Erziehungsberechtigte) oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur tätig ist.

Kritische Infrastruktur im Sinne der Verordnung des Landes sind insbesondere:

1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektore Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz-und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6BSI-KritisV hinausgeht,
3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz-und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
5. Rundfunk und Presse,
6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
8. Bestatter.

Diese Ausnahmen hatte die Landesregierung am Freitag festgelegt.

Bürgermeisterin Fezer: "In allen Kitas der freien und öffentlichen Träger werden Notfallgruppen betreut. Dazu geben die Eltern eine schriftliche Erklärung ab, dass sie die Voraussetzungen erfüllen." Wichtig sei, dass alle Kitas Notfallgruppen betreuen. "Im Sinne des Infektionsschutzes wäre es falsch, die Kinder in Großgruppen zu konzentrieren."

Zu den Schulen sagte Fezer: "Auch in Schulen werden ab Dienstag nur die Kinder der Klassen 1 - 6 betreut, bei denen beide Elternteile, beziehungsweise der allein erziehende Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Die Überprüfung der Voraussetzungen wird von den Schulleitungen organisiert."

Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter: www.stuttgart.de/corona .

Anhänge:

(Aktualisierte Version vom 26. April 2020, 11:40 Uhr)

Erläuterungen und Hinweise