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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Coronavirus: Stadt erweitert Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Die Landeshauptstadt Stuttgart öffnet Kindertagesstätten und die Kindertagespflege für einen eingeschränkten Regelbetrieb. Die neuen Regelungen, wie sie von der Landesregierung am 16. Mai beschlossen wurden, werden in Stuttgart schrittweise bis zum 25. Mai umgesetzt. Das hat die Stadt am Montag, 18. Mai, bekanntgegeben

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: "Es freut mich sehr, dass nun die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, damit wieder mehr Kinder ihre Kitas besuchen können. Dies ist ein erster Schritt in Richtung Regelbetrieb, auch wenn mir durchaus bewusst ist, dass dadurch nicht alle Familien entlastet werden können."

Neben Kindern, die nach den bislang geltenden Regelungen zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung berechtigt sind, können nun auch Kinder, die einen vom Jugendamt oder der Leitung der Einrichtung festgestellten besonderen Förderbedarf haben, wieder ihre Kita besuchen. Die geltende Höchstgrenze ist laut Landesverordnung weiterhin die Hälfte der regulären Gruppengröße. Sollte Platz für weitere Kinder gegeben sein, können Kinder, die kurz vor der Einschulung stehen oder deren Eltern im Homeoffice arbeiten, betreut werden. Anträge hierfür sind grundsätzlich an die Einrichtung beziehungsweise an den Träger zu richten.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der aktuell möglichen Betreuung ist die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und das Vorliegen der Arbeitgeberbescheinigungen. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Einrichtungsleitung. Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn bereits eine Betreuung stattfindet.

Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen sollten, um alle angemeldeten Kinder aufzunehmen, entscheidet der Träger der Einrichtung beziehungsweise das Jugendamt über die Aufnahme. Die konkrete Betreuungszeit wird anhand der Anzahl der angemeldeten Kinder und dem angemeldeten Bedarf durch den Träger ermittelt. Sie entspricht somit nicht zwingend der bisherigen Betreuungszeit.

Regeln in den Einrichtungen

Alle Kita-Einrichtungen haben ein Konzept zur eingeschränkten, aber qualifizierten Betreuung der Kinder in kleinen festen Gruppen sowie zur Umsetzung der Hygieneempfehlungen und des Infektionsschutzes entwickelt. Der Aufenthalt von Eltern in der Einrichtung ist nach wie vor nicht vorgesehen und nur eingeschränkt möglich. Beim Betreten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Alle Eltern werden von ihren Einrichtungen über die Regelungen vor Ort, insbesondere beim Bringen und Abholen ihrer Kinder, informiert.

Erweiterte Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen

In der erweiterten Notbetreuung wurden seit dem 29. April im Schnitt täglich circa 900 Kinder in den 144 städtischen Tageseinrichtungen und circa 1.600 Kinder in den 294 Einrichtungen der freien Träger aufgenommen. In der Kindertagespflege werden aktuell 82 Kinder von 58 Kindertagespflegepersonen betreut. In fast allen Kindertageseinrichtungen ist die Betreuungskapazität noch nicht ausgeschöpft, sodass ab spätestens kommenden Montag weitere Kinder ihre Kita besuchen können.

Das Anmeldeformular zur Notbetreuung, die notwendigen Bescheinigungen sowie ausführlichere Informationen sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona.

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