Demnach besteht zwischen 8 – 22 Uhr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, der die Anforderungen der Standards DIN EN 14683, FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.
Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Donnerstag, 15. April, veröffentlicht hat. Die Regeln gelten am Samstag, 17. April, von 8 – 22 Uhr.
Die Stadt verfügt einmalig die Maskenpflicht aufgrund der steigenden 7-Tage-Inzidenz von 179,9 in Stuttgart sowie wegen der angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Samstag.