Die Dienstgebäude der Stadt Stuttgart sind am Sonntag wie folgt zu beflaggen:
- Bei vier Fahnenmasten: Europa-, Bundes-, Landes- und Stadtflagge
- Bei drei Fahnenmasten: Bundes-, Landes- und Stadtflagge
- Bei zwei Fahnenmasten: Bundes- und Landesflagge
- Bei einem Fahnenmast: Bundesflagge
Die Beflaggung erfolgt auf Halbmast oder mit Trauerflor.