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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum zur Miete

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 2. Dezember die Anpassung der neuen Förderrichtlinien für die Schaffung von Wohnraum zur Miete beschlossen.

Mit diesem städtischen Förderprogramm will die Landeshauptstadt Stuttgart einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Stuttgarter Wohnungsmarkts leisten und insbesondere Privatpersonen durch die finanzielle Förderung von der Umnutzung bestehender Räume überzeugen. Gefördert werden Privatpersonen, Eigentümer- und Erbengemeinschaften.

Förderfähig ist der Ausbau nicht genutzter Flächen, zum Beispiel Dach- und Gartengeschossflächen, Erweiterungsmaßnahmen wie die Aufstockung eines Gebäudes, die Umwandlung von bisher gewerblichen (Laden-)Räumen oder die Erneuerung von nicht mehr für Wohnzwecke geeignetem, leerstehenden Wohnraum. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahmen baurechtlich genehmigungsfähig sind. Die Zuwendungsempfänger sind berechtigt, ein Planungsbüro oder einen Architekten für eine Ersteinschätzung zu beauftragen. Dabei soll untersucht werden, ob die geplante Maßnahme wirtschaftlich durchführbar und gemäß den Richtlinien förderfähig ist. Hierfür erhalten die Zuwendungsempfänger von der Stadt einen Zuschuss in Höhe von pauschal 250 Euro.

Wer neuen Wohnraum schafft, erhält von der Stadt 20 Prozent der Investitionssumme als Baukostenzuschuss. Nachdem in Stuttgart insbesondere ein starker Bedarf an kleinen Wohnungen für Singlehaushalte besteht, wird für Wohnungen von 30 bis 45 Quadratmeter eine zusätzliche Förderung von 2.500 Euro je Wohnung gewährt. Die maximale Wohnungsgröße beträgt 105 Quadratmeter. Weitere Voraussetzungen: Der Vermieter sucht sich die Mieter aus. Diese müssen die Einkommensgrenzen der Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher einhalten. Dies wird durch Bescheinigung der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Bereich Wohnraumversorgung, nachgewiesen. Die Ausgangsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Die Bindungsdauer beträgt mindestens zehn Jahre ab Erstvermietung.

Das neue Förderprogramm tritt mit der Veröffentlichung der Richtlinien im Stuttgarter Amtsblatt vom 16. Dezember 2021 in Kraft. Informationen sind im Internet unter  www.stuttgart.de/wohnbaufoerderung abrufbar. Allgemeine Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 216-91382 oder per E-Mail an  wohnbaufoerderungstuttgartde.

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