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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Arbeitsjubilare der privaten Wirtschaft

Als Dank und Anerkennung für eine 40-, 50- und 60-jährige Zugehörigkeit und Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber können privatwirtschaftliche Unternehmen ihre Arbeitsjubilare mit einer Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg ehren. Die Ehrenurkunde trägt die Unterschrift des Ministerpräsidenten.

In Stuttgart ansässige Arbeitgeber und Betriebe können die Ehrenurkunde über das zuständige Bürgermeisteramt der Landeshauptstadt Stuttgart, Geschäftsstelle des Gemeinderats, Marktplatz 1, 70174 Stuttgart beim Staatsministerium beantragen. Die Ehrungsvoraussetzungen sowie der Antrag auf Ausfertigung einer Ehrenurkunde des Landes für Arbeitsjubilare in der privaten Wirtschaft können auf der Internetseite des Staatsministeriums unter „Themen/Orden und Ehrenzeichen“ abgerufen werden.

Bei Fragen können Sie uns gerne per E-Mail unter  poststelle.geschaeftsstelle-gemeinderatstuttgartde kontaktieren.

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