Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Corona: „Arbeitsfreie Zeit genießen, mit Augenmaß handeln“

Viele Familien planen ihre Aktivitäten in den bevorstehenden Osterferien. Dazu sagte der Leiter des städtischen Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, am Dienstag, 16. März: „Wie die Erfahrung zeigt, spielen Reisen bei der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eine große Rolle."

"Als besondere Herausforderung in diesem Jahr kommt noch hinzu, dass sich hierdurch auch Virusmutationen leichter verbreiten.“ Er verstehe den Wunsch nach mehr Freizügigkeit. Ehehalt weiter: „Nach Monaten der Einschränkungen ist es gewiss eine Wohltat, neue Eindrücke zu sammeln oder Angehörige wieder zu besuchen. Mein Appell ist: Genießen Sie die arbeitsfreie Zeit, handeln Sie mit Augenmaß, achten Sie auf die bekannten Verhaltensregeln, verzichten Sie, wenn möglich, auf Kontakte.“

Regeln für Reiserückkehr

Bei der Rückkehr aus einem sog. Risikogebiet ist zu beachten, dass zunächst eine Pflicht zur 10-tägigen Absonderung („Quarantäne“) besteht. Bei Vorlage eines negativen Tests kann sich die Absonderungspflicht auf fünf Tage verkürzen, sofern Sie nicht aus einem Hochrisikogebiet eingereist sind. Für die Rückkehr aus einem sog. Virusvariantengebiet gilt eine 14-tägige Absonderungspflicht ohne die Möglichkeit der Freitestung nach fünf Tagen. Während der Absonderungszeit ist es nicht erlaubt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

In jedem Fall ist eine Anmeldung der Einreise unter  www.einreiseanmeldung.de (Öffnet in einem neuen Tab) erforderlich. Darüber hinaus besteht für alle Urlaubsrückkehrer eine Testpflicht. Der Test muss aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten mitgebracht, bei einfachen Risikogebieten spätestens am zweiten Tag nach Einreise in Deutschland gemacht werden. Die Einstufung als Risikogebiet oder als Virusvariantengebiet erfolgt auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts. Verstöße gegen die Absonderungs- oder Anmeldepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Erläuterungen und Hinweise