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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Zustimmung für neue Fahrradstraße im Stuttgarter Westen entlang der Forststraße / Senefelderstraße / Breitscheidstraße

Im Stuttgarter Stadtbezirk West entsteht eine neue Fahrradstraße. Am Dienstag, 28. März, hat der Bezirksbeirat West die Vorentwurfspläne für das Projekt mit großer Mehrheit bei einer Enthaltung angenommen.

Die Fahrradstraße soll das Hauptradroutennetz der Stadt Stuttgart weiter stärken. Dies geschieht im Sinne des Zielbeschlusses des Stuttgarter Gemeinderats, die Landeshauptstadt zu einer fahrradfreundlichen Stadt zu machen.

Die geplante Fahrradstraße verläuft knapp einen Kilometer entlang der Hauptradroute 4 durch verschiedene Abschnitte der Forst-/ Senefelder- und Breitscheidstraße zwischen der Gutbrodstraße und der Silberburgstraße.

Der Planungsentwurf sieht an zwei Kreuzungen einen abknickenden Verlauf vor, der durch den Bau von Gehwegüberfahrten verdeutlicht werden soll. Die Fahrradstraße wird für Anlieger freigegeben. Es gilt, wie bisher, eine Geschwindigkeit von 30 km/h für den Rad- und Kfz-Verkehr. Infolge einer geänderte Vorfahrtsregelung erhalten Radfahrende an den Kreuzungsbereichen (ausgenommen Schwabstraße) Vorfahrt.

Mit der Planung ist der Wegfall von rund 40 Parkplätzen verbunden, damit die Kreuzungsbereiche umgestaltet und die Sicht auf den fließenden Verkehr verbessert und freigehalten werden kann. Durch die Umgestaltung wird zusätzlich die Situation für den Fußverkehr verbessert, was sich positiv für die Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen auswirkt.

Die geplante Fahrradstraße wird im städtischen Design durch eine türkisfarbene Markierung sowohl als Begleitstrich, als auch vollflächig in den Kreuzungsbereichen besonders gekennzeichnet. Sie erhält zusätzliche Standorte für Radbügel und E-Scooter-Abstellflächen.

Hintergrund

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, deren Fahrbahn ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten ist - es sei denn, durch Verkehrszeichen sind weitere Verkehrsteilnehmer ausdrücklich zugelassen (z.B. ‚Anlieger frei‘). Alle Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren. Radfahrende dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Kfz-Fahrende die Geschwindigkeit verringern.

Der Zielbeschluss des Gemeinderats vom 21. Februar 2019 legt verbindlich fest, Stuttgart zu einer fahrradfreundlichen Stadt zumachen. Darin enthalten ist die Vorgabe, das Hauptradroutennetz bis 2030 fertigzustellen und den Anteil der Radfahrenden am Gesamtverkehr auf 25 Prozent zu erhöhen.

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