Um mit dem kommunalen Förderprogramm weiterhin eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen, mussten einige Anpassungen, wie bei Mietobergrenzen, Wohnungsgrößen oder der Grundstücksverbilligung, vorgenommen werden.
Die neu gefassten Förderrichtlinien, die Einkommensgrenzen und weitere Informationen zum Thema sind auf www.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Stichwort „Mittlere Einkommensbezieher“ zu finden.
Wohnungssuchende erhalten die Bescheinigung für eine „Mietwohnung für mittlere Einkommensbezieher“ auf Antrag beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Hospitalstraße 8, 70174 Stuttgart oder unter E-Mail wohnungenstuttgartde. Die Belegung dieser Wohnungen erfolgt durch die Bauträger.
Bauherren, die sich für dieses Förderprogramm interessieren, können unter E-Mail wohnbaufoerderungstuttgartde einen Termin vereinbaren.