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Landeshauptstadt Stuttgart

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Stuttgart ermöglicht Online-Antrag auf Wohngeld – komfortabel und digital

Erstanträge und hilfsweise auch Weiterleistungsanträge auf Mietzuschuss für selbstgenutzten Wohnraum in Stuttgart können jetzt online gestellt werden. Die Stadt will den Bürgerinnen und Bürgern die Beantragung erleichtern und durch die Digitalisierung auch die Bearbeitung beschleunigen.

Die Stadt will den Bürgerinnen und Bürgern die Beantragung erleichtern und durch die Digitalisierung auch die Bearbeitung beschleunigen. Der Erste Bürgermeister Dr. Fabian Mayer betont: „Wir bauen das Angebot unserer Dienstleistungen, die online beantragt werden können, weiter aus.

Das intelligente Formular für das reformierte Wohngeld ist dabei ein wichtiger Schritt. Gut wäre, wenn das Land in Abstimmung mit den Kommunen zeitnah weitere Leistungen des Online-Zugangsgesetzes, gerade auch im Wohngeldbereich, freischaltet, die wir der Stuttgarter Bürgerschaft zur Verfügung stellen können.“

Die Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, Dr. Alexandra Sußmann ergänzte: „Der Bund hat mit der Reform des Wohngelds die richtigen Weichen gestellt, so erhalten mehr Menschen Unterstützung bei den steigenden Wohnkosten. Jedoch war der Prozess nicht ausgereift, als das Gesetz beschlossen wurde. Das führt zu Wartezeiten, die wir, wo immer es uns möglich ist, reduzieren wollen. Die Online-Antragstellung ist ein Baustein davon.“

Die Verwaltung informiert seit Anfang Dezember mit „Fragen und Antworten“ (FAQ) auf stuttgart.de zum Wohngeld Plus. Dort findet sich ein Online-Wohngeldrechner, mit dessen Hilfe die Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohner selbst einschätzen können, ob eine Wohngeldantragstellung für sie sinnvoll ist.

Da mit einem Anstieg an leistungsberechtigten Haushalten und deren Anträgen zu rechnen ist, werden weitere Maßnahmen der Digitalisierung umgesetzt, etwa die Einführung der e-Akte. Die e-Akte ermöglicht eine medienbruchfreie und automatisierte Übernahme von Daten aus dem Online-Antrag und dem Wohngeldfachverfahren. In Baden-Württemberg ist die Wohngeldbehörde damit Vorreiter und bundesweit an der Spitze. Vom Gemeinderat wurden zudem 14 Stellen für einen Eingangs- und Unterstützungsbereich und 26,5 neue Sachbearbeitungsstellen geschaffen. Hierfür und zur Personalerhaltung hat der Gemeinderat Zulagen bewilligt. Die Raumplanung für ein neu zur Verfügung stehendes Dienstgebäude mit mehr Bürofläche ist ebenfalls fortgeschritten.

Anspruchsberechtigte, die für Wohnraum in Stuttgart erstmals Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder die Weiterleistung eines Mietzuschusses beantragen möchten, können den Antrag auch mit dem Smartphone oder Tablet stellen. Alle anderen Antragsarten wie Erhöhungsanträge oder alle Anträge auf Lastenzuschuss für Eigentümer müssen weiterhin per Email oder postalisch gestellt werden.

Über den Link  www.stuttgart.de/wohngeld (Öffnet in einem neuen Tab) können die FAQs und die Weiterleitung zum Online-Antrag auf dem Landesportal service-bw.de abgerufen werden.

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