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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Das Amt für Umweltschutz sucht die klimafreundlichste Kantine der Stadt

Die Energieabteilung im Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart hat den Wettbewerb „Stuttgarter Klimakantine“ entwickelt, bei dem sich bis 13. März besonders umweltfreundliche Stuttgarter Betriebsgastronomien bewerben können.

Die Umwelt und das Klima werden durch den Verzehr von nichtsaisonalen und nichtregionalen Produkten mit langen Transportwegen belastet. Durch die Art und Weise, wie wir uns ernähren, können wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Weitere positive Effekte einer nachhaltigen Ernährung sind ein geringerer Ressourcen- und Flächenverbrauch, kürzere Transportwege, eine geringere Nitratbelastung der Böden und Gewässer sowie positive Auswirkungen auf die Gesundheit.

Betriebsgastronomien haben eine gesellschaftliche Verantwortung, bei der sie sich, abgesehen von der reinen Versorgungspflicht, auch für mehr Klimaschutz engagieren können. Sie versorgen zahlreiche Kinder und Erwachsene und haben daher die Möglichkeit, eine Vorbildfunktion wahrzunehmen, die auch auf die Ernährung im Alltag zuhause abstrahlt.

An wen richtet sich der Wettbewerb?

Zugelassen zum Wettbewerb sind alle Betriebsgastronomien auf Stuttgarter Gemarkung, also Betriebsrestaurants, Business-Catering, Kantinen und Mensen. Bedingung ist, dass die jeweilige Küche im Schnitt der letzten drei Jahre mindestens 200 Mahlzeiten pro Tag vor Ort abgibt oder an andere Ausgabestellen liefert. Nicht für den Wettbewerb zugelassen sind die Betriebsrestaurants und -kantinen der Stadt Stuttgart sowie die der Eigenbetriebe. Betriebsrestaurants und -kantinen der Stuttgarter Beteiligungsgesellschaften, wie LBBW, Flughafen oder SSB, sind ausdrücklich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen.

Ein Koordinationsteam, bestehend aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter des Amts für Umweltschutz und des Bereichs Betriebsrestaurants der Stadt Stuttgart, organisiert den Wettbewerb und bildet die Schnittstelle zwischen den Bewerbenden und der Jury. Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Gastronomie sowie aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energieabteilung. Die Grundlage für die Bewerbung ist die „Checkliste zur Selbsteinschätzung“, die auf der städtischen Homepage unter  www.stuttgart.de/klimakantine zu finden ist.

Auswahlprozess

Das Wettbewerbsverfahren ist zweistufig: Zuerst erfolgt eine schriftliche Bewerbung, die auf die in der „Checkliste zur Selbsteinschätzung“ genannten Auswahlkriterien ausgerichtet ist (Phase 1).

Auf Basis der eingereichten Selbsteinschätzung und der entsprechenden Unterlagen und Belege werden drei nominierte Großküchen von der Jury ausgewählt. Im Anschluss erfolgt durch die Jury ein Vor-Ort-Termin, in dem die Großküchen besichtigt werden und im Rahmen dessen sich die Jury vor Ort ein Bild über die Bewerber machen kann (Phase 2).

Als Gewinner wird von der Jury der Bewerber ausgewählt, der über Phase 1 und 2 hinweg insgesamt am überzeugendesten war.

Informationen zum detaillierten Ablauf des Wettbewerbs und Vordrucke für die Bewerbung gibt es unter  www.stuttgart.de/klimakantine.

Auszeichnung und Verteilung der Preisgelder

Der Gewinner des Wettbewerbs zur klimafreundlichsten Kantine der Stadt wird im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung im Rathaus bekanntgegeben.

Als Preisgelder werden insgesamt 50.000 Euro an die drei nominierten Küchen ausgezahlt. Der Sieger erhält hierbei 25.000 Euro, die beiden weiteren nominierten Großküchen erhalten jeweils 12.500 Euro. Die Verwendung des Preisgelds soll zur Verbesserung des nachhaltigen Speisenangebots, zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Küchenausstattung oder für vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die Einhaltung der Mittelverwendung wird über eine Verpflichtungserklärung vereinbart. Eine Abstufung in Platz 2 und 3 wird nicht vorgenommen. Alle drei Betriebsgastronomien erhalten eine gerahmte Urkunde mit der Auszeichnung zur „Stuttgarter Klimakantine 2023“. Die Gewinner können bei der Neuauflage des Wettbewerbs für 2024 nicht erneut teilnehmen.

Die Bewerbungsfrist endet am 13. März 2023. Zur Teilnahme am Wettbewerb „Stuttgarter Klimakantinen“ sind die Bewerbungen unter  energiekonzeptstuttgartde oder an Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz – Energieabteilung, Stichwort „Klimakantine“, Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart, einzureichen.

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