Der Wassermangel bedroht seltene Tier- und Pflanzenarten wie den bundesweit stark gefährdeten Steinkrebs, der in einigen Stuttgarter Bächen noch immer in stabilen Populationen zu finden ist. Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Art europaweit geschützt. Sobald das Amt für Umweltschutz die Wasserstände für Tiere und Pflanzen als kritisch einstuft, werden verstärkt Kontrollen der Wasserbehörde gegen unerlaubte Wasserentnahmen durchgeführt.
Unter dem Wassermangel leidet aber auch die Selbstreinigungskraft der Bäche. Wasserentnahmen verschärfen die Situation und können dazu führen, dass Gewässer streckenweise oder ganz trockenfallen. Die auf den Lebensraum angewiesene sogenannte Biozönose, wie Fische, Krebse und andere Kleinlebewesen, stirbt unweigerlich ab. Die Wasserbehörde des Amts für Umweltschutz weist darauf hin, dass Wasserentnahmen, die über das Schöpfen mit Gefäßen in geringen Mengen, dem sogenannten Gemeingebrauch hinausgehen, einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen. Der Einsatz mobiler Pumpen aber auch das Aufstauen oder Absenken der Gewässer zur Wasserentnahme ist nicht zulässig.
Die Wasserbehörde appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen an den Bächen in Niedrigwassersituationen zu unterlassen. Unerlaubte Wasserentnahmen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.