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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Keine weitere Duldung des fortschreitenden Verfalls der Villa Hajek

Finale Fristsetzung an den Eigentümer zur Einreichung des Bauantrags

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist nicht länger bereit, den fortschreitenden Verfall der Villa Hajek zu dulden.

Baubürgermeister Peter Pätzold hat den Eigentümer der Villa mit Schreiben von Freitag dazu aufgefordert, bis spätestens zum 21. April 2023 einen Bauantrag einzureichen, der die denkmalschutzrechtlichen Belange berücksichtigt.

In den vergangenen sechs Monaten führte die Stadtverwaltung mehrere Gespräche mit dem Eigentürmer und dem Architekten der Villa Hajek, auch vor Ort, um bezüglich eines neuen Bauantrags zu denkmalgerechten Lösungen zu kommen.

„Aus unserer Sicht steht der Einreichung eines Bauantrages, der die denkmalschutzrechtlichen Themen berücksichtigt, nichts mehr entgegen. Wir haben alle offenen Punkte diskutiert und Lösungsvorschläge gefunden“, so Bürgermeister Pätzold. Die Stadt hoffe weiterhin auf eine einvernehmliche Lösung. Sollte der Bauantrag mit den besprochenen Inhalten nicht bis zum 21. April 2023 vorliegen, wird die Stadtverwaltung die möglichen rechtlichen Mittel zur Anwendung bringen, um das Ziel, die Villa Hajek zu erhalten, auch zu erreichen.

Der Bildhauer, Maler und Grafiker Otto Herbert Hajek (1927-2005) zählt zu den großen Stuttgarter Künstlerpersönlichkeiten. 1967 bezog er die Villa an der Hasenbergsteige (Baujahr 1921) und gestaltete sie im Inneren und Äußeren. Nach dem Verkauf des Hauses an den jetzigen Eigentümer wurde das Innere weitgehend entkernt, wobei auch gegen Auflagen des Denkmalschutzes verstoßen wurde. Die Landeshauptstadt Stuttgart möchte zumindest die markante äußere Gestalt der Villa erhalten, in deren direkter Nähe an der Hasenbergsteige zwölf Hajek-Skulpturen stehen, die der Stadt gehören und die an diesem Ort auch stehen bleiben werden.

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