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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stallpflicht für Geflügel läuft Ende März aus

Vorsicht vor Vogelgrippe ist weiter angebracht

Die in Stuttgart wegen der Vogelgrippe geltende Stallpflicht für Geflügel kann zum 31. März enden. Das aktuelle Seuchengeschehen, das vor allem Möwen betraf, hat sich gelegt. Jedoch ist weiter Vorsicht angeraten, teilt das Amt für öffentliche Ordnung mit.

Anfang Februar waren auffällig viele Lachmöwen am Stuttgarter Hafen in Obertürkheim verendet. Labortests ermittelten als Ursache eine Aviäre Influenza-Infektion mit dem unter Vögeln hochansteckenden Erregertyp H5N1. Um die Ausbreitung zu vermeiden, hatte die Landeshauptstadt daraufhin für ihr gesamtes Gebiet eine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel verhängt. Denn Möwen entfernen sich zur Nahrungssuche manchmal kilometerweit vom Fluss. Die Halter mussten daher ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder Volieren unterbringen, die nach oben gegen hereinfallenden Vogelkot und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind.

Der Seuchenzug hat sich inzwischen speziell bei Möwen entlang von Bodensee, Rhein und Neckar massiv ausgebreitet und dabei augenscheinlich die Stuttgarter Lachmöwen-Kolonie ausgelöscht. Seit dem 8. März wurde in Stuttgart keine weitere tote Möwe mehr gemeldet. Und bei anderen bis zum 21. März im Stadtgebiet tot aufgefundenen Vögel ergaben die Untersuchungen auf Vogelgrippe negative Befunde. Insofern ist davon auszugehen, dass dieser Seuchenzug mit einem an Möwen angepassten Virusstamm in Stuttgart erloschen ist, so die Veterinärbehörde.

Deshalb wird die Stallpflicht, sofern bis dahin kein weiterer positiver Kadaverfund folgt, wie geplant zum 31. März aufgehoben. Geflügelhalter sollten aber trotzdem wachsam bleiben und die Biosicherheitsmaßnahmen nicht vernachlässigen. Denn unabhängig davon kursiert in Baden-Württemberg weiterhin ein Virusstamm, der sich hauptsächlich bei Gänsen, Greifvögeln und Reihern nachweisen lässt und sich aktuell immer noch aktiv verbreitet.

Die Vogelgrippe ist für Wildvögel und Geflügel hochansteckend, auf Menschen und Haustiere dagegen eher schwer übertragbar. Dennoch ist ein enger, ungeschützter Kontakt mit kranken oder toten Vögeln sicherheitshalber zu vermeiden. Die Stadtverwaltung warnt davor, tote oder sichtbar kranke Vögel zu berühren. Das Beste ist, Abstand von diesen Tieren zu halten und den Fund zwischen 6 und 22 Uhr dem Städtischen Vollzugsdienst unter Tel. 0711 / 216-91900 melden, der die Tiere abholt und zur Untersuchung gibt.

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