Dürre und Schadorganismen wie Pilze und Insekten haben den Bäumen zugesetzt. Daher wird in den kommenden Monaten entlang der Waldränder wieder Verkehrssicherheit hergestellt. Diese beinhalten sowohl baumpflegerische Maßnahmen wie die Entfernung von Totholz oder das Einkürzen von Baumkronen als auch Baumfällungen.
Die Maßnahmen finden in den Stadtbezirken Stuttgart‐Nord, Stuttgart‐West und Botnang statt. An der Hauptverkehrsstraße Am Kräherwald wird es wegen Verkehrssicherungsmaßnahmen im Walddistrikt „Kräherwald“ zu temporären Verkehrseinschränkungen kommen. Ebenso müssen im Walddistrikt „Bürgerwald“ nicht mehr standsichere und abgestorbene Bäume entnommen werden.
Im Feuerbacher Walddistrikt „Tauschwald“ werden nicht mehr verkehrssichere Bäume gefällt. Dabei kann es zu temporären Verkehrseinschränkungen entlang der Feuerbacher‐Tal‐Straße kommen. Der Rad‐ und Fußweg entlang der Feuerbacher‐Tal‐Straße muss während der Maßnahmen gesperrt werden. Der Radverkehr wird umgeleitet.
Im Walddistrikt „Lederberg“ in Heumaden werden entlang der Hedelfinger Filderauffahrt Forstarbeiten durchgeführt. Dabei wird es an einzelnen Tagen zu Verkehrseinschränkungen kommen.
In Wangen, Stuttgart‐Ost und Plieningen müssen in den Walddistrikten „Rohracker Wald“, „Raichberg“ und „Karlshof“ Bäume entlang der Waldebene Ost, „Im Buchwald“ und der Ohnholdstraße gefällt werden. Entlang der einzelnen Straßen wird es zu kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen kommen.
Im Walddistrikt „Zwickenberg“ in Stuttgart‐Süd müssen entlang der B14 verkehrsgefährdende Bäume gefällt werden. Es kommt dabei zu temporären Verkehrseinschränkungen.
In den übrigen Walddistrikten „Büsnauer Rain“, „Rohrer Wald“, „Vordere und Hintere Beiburg“, „Hahn“ und „Kohlhau“ werden entlang von sicherungspflichtigen Nebenstraßen ebenfalls einzelne nicht mehr verkehrssichere Bäume gefällt.
Alle erforderlichen, forstlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht sind mit dem amtlichen Naturschutz abgestimmt.
Auf alle Verkehrsteilnehmenden wird bei der Umsetzung größtmögliche Rücksicht genommen. Beeinträchtigungen durch kurzzeitige Umleitungen oder Sperrungen einzelner Straßen und Wege bleiben dennoch nicht aus. Das Garten‐, Friedhofs‐ und Forstamt bittet hierfür um Verständnis.