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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Ab 1. Mai: Fotos für Ausweisdokumente und elektronischen Aufenthaltstitel nur noch digital

Eine wesentliche Änderung im Pass- und Ausweiswesen tritt ab Donnerstag, 1. Mai, in Kraft: Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel dürfen dann grundsätzlich nicht mehr in Papierform bei den Bürgerbüros und der Ausländerbehörde eingereicht werden.

Künftig ist ausschließlich die digitale Übermittlung von biometrischen Passfotos zulässig. Nur in Ausnahmefällen können übergangsweise bis zum 31. Juli noch Papierlichtbilder akzeptiert werden.

Diese Neuerung soll Manipulationen vermeiden und Prozesse beschleunigen. Die digitale Erfassung der Lichtbilder ermöglicht zudem eine präzisere Gesichtserkennung. Gleichzeitig soll der Ablauf für Bürgerinnen und Bürger durch die direkte elektronische Übermittlung der Fotos vereinfacht werden.

Künftig gibt es zwei Möglichkeiten, das digitale Passfoto an die Behörde zu übermitteln. Zum einen bieten viele Fotografen und die Drogeriemarktkette DM den Service an. Die Fotos werden den Bürgerbüros oder der Ausländerbehörde dann über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Zertifizierte Fotostudios in der Nähe sind unter  www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ (Öffnet in einem neuen Tab) und unter  https://dm.de/filialfinder (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.

Zudem werden die Bürgerbüros und die Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart sukzessive mit Terminals für die direkte Aufnahme der Fotos vor Ort ausgestattet. Informationen zu den Bürgerbüros, die über ein Terminal verfügen, sind unter  www.stuttgart.de/buergerbueros zu finden.

Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument oder einen elektronischen Aufenthaltstitel in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6 Euro. Die Preise bei Fotografen und anderen Anbietern können hiervon abweichen.

Führerschein erfordert weiterhin Papierfoto

Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein – hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Foto vorgesehen hat.

Selbst erstellte und ausgedruckte, aber auch digitale Fotos auf eigenen Speichermedien können nicht verwendet werden. Die Passfotos müssen weiterhin den biometrischen Anforderungen entsprechen.

Die neue Regelung stellt einen wichtigen Schritt in der Modernisierung des Ausweiswesens dar und trägt zu einer erhöhten Sicherheit und einem effizienteren Verwaltungsprozess bei.

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