Karola Ortmann, Leiterin des Garten-, Friedhofs- und Forstamts, und die stellvertretende Bezirksvorsteherin des Bezirksamts Zuffenhausen, Karin Buschkühl, eröffnen die Anlage am Donnerstag, 10. April, um 10 Uhr in der Abteilung 40a.
Bei der hochwertigen Gestaltung der Anlage wurde großen Wert auf natürliche Materialien gelegt. Die Wandscheiben bestehen aus Muschelkalk, die Urnenkammern aus Cortenstahl. Auf der Rückseite ist eine natürlich rostende Cortenstahl-Konstruktion angebracht. Die Urnenkammern sind mit einer Milchglasplatte abgedeckt, die den Namen des Verstorbenen trägt. Alle Materialien sind optisch klar voneinander abgesetzt und sorgen für ein ästhetisch ansprechendes und würdevolles Erscheinungsbild.
Karola Ortmann: „Die Bestattungskultur befindet sich im Wandel. Mit der neuen Urnenstelen-Anlage kommen wir dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach weiteren, pflegefreien Bestattungsformen nach. Das Gestaltungskonzept der Anlage ermöglicht es den Hinterbliebenen, in einer geschützten Atmosphäre Abschied von den Verstorbenen zu nehmen.“
Das Gestaltungskonzept der Anlage beinhaltet barrierefreie Zugänge zu den Urnenstelen, die mit einem wasserdurchlässigen Splittbelag ausgeführt wurden. Das versickernde Wasser kommt den umgebenden Pflanzflächen zugute. Zwei Sitzblöcke aus Naturstein, teilweise mit Holzauflagen, laden zum Verweilen ein.
Zwei Pflanzbeete mit Stauden und Gräsern umrahmen die mit Cortenstahl eingefasste Urnenstelen-Anlage. Bei den dauerhaften Pflanzen wurden Stauden ausgewählt, deren unterschiedliche Blütezeiten rund um den Jahreslauf ein ansprechendes Bild ergeben. Die Pflege erfolgt ganzjährig durch fachkundige Gärtner. Privater Grabschmuck ist nicht vorgesehen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Eröffnung der neuen Urnenstelen-Anlage teilzunehmen.
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Bildnachweis: Neue Urnenstelen-Anlage in Zuffenhausen. Fotos: Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Rechte: LHS. Zur Verfügung gestellte Bilder dürfen nur im Zusammenhang mit einer redaktionellen Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung verwendet werden. Die Nutzung der Bilder sind in folgenden Medien gestattet: Print, Online und Social Media. Eine Weitergabe von Fotos an Dritte ist ausgeschlossen.