In rund 4.000 Fällen wurden die Unterlagen ins Ausland versendet. Wer Briefwahlunterlagen angefordert, aber noch nicht erhalten hat, sollte sich möglichst bald bei der Hotline des Statistischen Amts unter der Rufnummer 0711 216-92233 melden. Bis zum Mittwoch vor der Wahl waren bereits rund 95.000 Wahlbriefe bei der Stadt wieder eingegangen.
Wer den Wahlbrief noch nicht auf den Weg gebracht hat, sollte sich beeilen: Laut Auskunft der Deutschen Post kann nur für Sendungen, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar, vor der letzten Leerung eines Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, die rechtzeitige Zustellung an die Wahlbehörde garantiert werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft seinen Wahlbrief beim Statistischen Amt der Landeshauptstadt, Eberhardstraße 37, selbst ein. Dies ist bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr möglich. In den Wahllokalen werden indes keine Wahlbriefe angenommen. Aber natürlich kann jeder mit dem eigenen Wahlschein in jedem Wahllokal des betreffenden Wahlkreises seine Stimme abgeben.
Auch diejenigen, die wahlberechtigt sind, aber ihre Wahlbenachrichtigungen verlegt haben, können am Wahlsonntag wählen. Es genügt, den Pass oder Personalausweis ins Wahllokal mitzubringen. Mit dem Wahllokal-Finder unter https://service.stuttgart.de/lhs-services/wlf/ (Öffnet in einem neuen Tab) lässt sich recherchieren, welches Wahllokal aufgesucht werden muss. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Wahlhotline des Statistischen Amts unter 216-92233 vergewissern, ob er oder sie tatsächlich ins Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigte, die am Wochenende plötzlich erkranken und das Wahllokal deshalb nicht aufsuchen können, sollten sich so früh wie möglich beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, Telefon 216-92233, melden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer Krankenhauseinweisung können dort dann bis Sonntag, 15 Uhr die Wahlunterlagen durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden. Das Formular für eine solche Vollmacht findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Der aktuelle Stand der Auszählung kann am Wahlabend ab zirka 18.45 Uhr auf www.stuttgart.de/wahlergebnisse (Öffnet in einem neuen Tab) verfolgt werden. Dort werden die Zwischenergebnisse der beiden Stuttgarter Wahlkreise, der Stadtbezirke und der einzelnen Wahlbezirke laufend aktualisiert. Das vorläufige Endergebnis wird nach Auszählung des letzten Wahlbezirks voraussichtlich bis 23 Uhr vorliegen.
Das amtliche Endergebnis stellt der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung fest, die am Dienstag, 25. Februar, um 16 Uhr im Rathaus stattfindet. Bis dahin werden die Niederschriften aller Wahlvorstände einer Prüfung unterzogen.
Zwei Stimmen auf einem Stimmzettel
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit gibt es auch 299 verschiedene Stimmzettel. Das Stuttgarter Stadtgebiet umfasst die Wahlkreise „258 Stuttgart I“ und „259 Stuttgart II“. Jede wahlberechtigte Person kann nur mit dem Stimmzettel ihres Wahlkreises wählen.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar kommt zum ersten Mal das neue Wahlrecht zum Einsatz. Wie bisher auch, hat jeder Wähler und jede Wählerin zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels ein Wahlkreisbewerber oder eine Wahlkreisbewerberin gewählt. Auf der rechten Seite des Stimmzettels wird die Zweitstimme an die Landesliste einer Partei vergeben.
Im Unterschied zu früher erhält nach dem neuen Wahlrecht der Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nicht zwangsläufig ein Direktmandat. Stattdessen zieht ein Wahlkreissieger nur ein, wenn der Sitz durch ausreichend Zweitstimmen gedeckt ist. Das bedeutet, die Sitze, die einer Partei im Bundesland laut Zweitstimmenergebnis zustehen, werden zunächst an die siegreichen Wahlkreisbewerber mit den höchsten Erststimmenanteilen vergeben. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass in den Stuttgarter Wahlkreisen keiner der Bewerber im neuen Bundestag vertreten sein wird. Durch das neue Wahlrecht werden Überhangs- und Ausgleichsmandate vermieden und die Größe des Bundestags wird auf 630 Sitze beschränkt.
Welche Bewerberinnen und Bewerber sich in den Stuttgarter Wahlkreisen zur Wahl stellen, wie die Stimmzettel aussehen und vieles mehr lässt sich vor der Stimmabgabe unter www.stuttgart.de/bundestagswahl (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen.
Vorsicht: ungültig!
Wichtig ist zu wissen, dass der Stimmzettel als ungültig gewertet wird, wenn ein Zusatz dazugeschrieben wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Beleidigung oder um einen zustimmenden Kommentar handelt. Gültig bleibt ein Stimmzettel nur, wenn die Erst- oder die Zweitstimme vergeben wird. Dann wird die abgegebene Stimme gezählt, nur die jeweils andere, nicht vergebene Stimme, wird als ungültig gewertet. Nicht zulässig ist es dagegen, zwei Erst- oder zwei Zweitstimmen abzugeben.