Gleichzeitig läuft die Widerspruchsfrist erst am 13. Februar 2025 ab – einen Tag, bevor die SEPA-Lastschriften an die Banken weitergegeben würden. Daher verschiebt die Stadtkämmerei die Abbuchung und mögliche anstehende Mahnungen für die Vierteljahresrate der Grundbesitzabgaben zum 15. Februar 2025 um einen Monat.
Jürgen Vaas, Leiter der Stadtkämmerei: „Es war klar, dass die Reform Herausforderungen mit sich bringt. Was dies konkret heißt, sehen wir am immensen Postaufkommen. Es ist so gewaltig, dass viele Schreiben noch gar nicht bearbeitet werden konnten. Wir halten es nicht für vertretbar, einfach abzubuchen und insbesondere Anträge auf Aussetzung unberücksichtigt zu lassen."
Aus organisatorischen Gründen werden auch Steuern für Bescheide ohne Widerspruch zunächst nicht abgebucht. Im Fokus der Kämmerei liegt die Bearbeitung der Rückfragen. Die Verwaltung legt auch Wert auf breite Kommunikation und beantwortet die wesentlichen Fragen zur Grundsteuer unter www.stuttgart.de/grundsteuer.