- bei vier Fahnenmasten: Europa-, Bundes-, Landes- und Stadtflagge
- bei drei Fahnenmasten: Bundes-, Landes-, Stadtflagge
- bei zwei Fahnenmasten: Bundes-, Landesflagge
- bei einem Fahnenmast: Bundesflagge
Presse
Beflaggung von Dienstgebäuden zum 1. Mai
Die Dienstgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart werden am Sonntag, 1. Mai, dem Tag der Arbeit wie folgt beflaggt: