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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Jährliche Standsicherheitsprüfung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Stuttgart

Die Stadt Stuttgart ist rechtlich verpflichtet, einmal im Jahr die Standsicherheit von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt in den kommenden Wochen, entsprechend den geltenden Vorschriften, auf allen städtischen Friedhöfen.

Witterungseinflüsse wie Regen, Frost und Hitze, aber auch eindringende Wurzeln oder Senkungen des umliegenden Erdreichs können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass äußerliche Schäden sichtbar sind. Mangelhaft befestigte Grabsteine bergen für die Besuchenden der Friedhöfe und das Friedhofspersonal jedoch Unfallgefahren.

Bei der Standsicherheitsprüfung wird von der Friedhofsverwaltung beurteilt, ob von einem Grabmal akute Gefahren ausgehen. Sollte eine Standunsicherheit festgestellt werden, ist die Stadtverwaltung als Friedhofsträgerin verpflichtet, unverzüglich entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei akuter Gefährdung für Friedhofsbesuchende werden die nicht standsicheren Grabmale sofort mit einem Warnschild gekennzeichnet, gesichert oder, sofern notwendig, niedergelegt.

Die Kosten für diese akute Sicherung tragen die Nutzungsberechtigten des betreffenden Grabes. Diese erhalten eine schriftliche Benachrichtigung vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt, in der sie aufgefordert werden, das Grabmal innerhalb einer angemessenen Frist durch eine gesetzlich zulässige Fachfirma befestigen zu lassen und so die Gefahr zu beseitigen.

Nutzungsberechtigte haften für Schäden

Bundesweit sind jährlich etwa 100 Unfälle auf nicht standsichere Grabmale zurückzuführen, die zum Teil mehrere hundert Kilogramm wiegen. Die Nutzungsberechtigten stehen in der Haftung für Schäden an Personen oder Sachen, die durch lose Grabsteine oder Grabzubehör verursacht werden. Die Standsicherheitsprüfung will solchen Unfällen vorbeugen.

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