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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neuausrichtung der Bodenpolitik

Gemeinderat fasst neuen Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat in seiner Sitzung am 17. Februar der Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Diese soll zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum, insbesondere von bezahlbarem Wohnraum sowie zur städtebauliche Entwicklung von Wohnbauflächen als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge neu ausgerichtet werden. Verbunden damit wurden auch die Konditionen der Erbbaurechte überprüft und zur Verbesserung der Akzeptanz attraktiver gestaltet.

Oberbürgermeister Nopper sagte: „Wir wollen mehr Flächen für den Wohnungsbau sichern. Wir wollen mehr Wohnraum, gerade auch für Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen schaffen. Wir wollen mehr städtischen Einfluss, auch bei vormals städtischen Grundstücken – entweder durch Erbbaurechte oder durch An-, Vor- und Wiederkaufsrechte.“ Und weiter: „Wir wollen aktiver, bezahlbarer und nachhaltiger sein. Aktiver, was den Flächenerwerb anlangt, bezahlbarer, was den Wohnraum anlangt und nachhaltiger, was den städtischen Zugriff auf die Grundstücke anlangt.“

Bürgermeister Thomas Fuhrmann lobte die konstruktive Zusammenarbeit insbesondere zwischen den Ratsfraktionen und der Verwaltung und bedankte sich hierfür: „Nach intensiven Beratungen haben wir zusammen ein für die Landeshauptstadt Stuttgart gutes Ergebnis erzielt“. Durch ein aktives Agieren der Stadt auf dem Grundstücksmarkt und einen strategischen Grunderwerb wird eine generationenübergreifend wirksame aktive Bodenpolitik verfolgt. Ziel ist eine ökologische, soziale und ökonomisch nachhaltige Landnutzung. Dadurch kann Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung angeboten und für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen adäquater sowie bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

In Ergänzung zu den Förderprogrammen des Landes und der Stadt wird im freifinanzierten Mietwohnungsbau das Segment „preisgedämpfter Mietwohnungsbau“ mit reduzierten Mieten (10% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete) eingeführt. Ziel sind nach wie vor hohe Förderquoten auf städtischen Arealen, die zur Gewährleistung einer guten sozialen Durchmischung für jedes Quartier individuell festzulegen sind. So kann positiv auf den angespannten Grundstücksmarkt Einfluss genommen werden.

Auch sollen künftig bei größeren Flächen im Einzelfall festzulegende Grundstücksteile direkt an die städtische Tochtergesellschaft Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG), an Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften und sozial orientierte Wohnungsunternehmen vergeben werden. Im Geschosswohnungsbau ist die Konzeptvergabe unter sozial geleiteten Erwartungen und Erwägungen maßgeblich.

Durch die vorgenommene Anpassung der Konditionen wird das Erbbaurecht alternativ zum Verkauf sowohl im Geschosswohnungsbau als auch beim Gewerbe attraktiver gestaltet. Dies erfolgt u.a. durch eine Reduzierung der Erbbauzinsen, durch eine höhere Beleihbarkeit sowie einer Anpassung bezüglich der Entschädigungen bei Heimfall und Zeitablauf. Dadurch wird u.a. die Akzeptanz eines Erbbaurechts als Beleihungsobjekt bei Banken erhöht. Inwiefern ein Erbbaurecht insbesondere im gewerblichen Bereich generell attraktiv ist, wird die aktuelle Ausschreibung der Gewerbegrundstücke im NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt zeigen.

Ferner erhalten insbesondere die SWSG, die Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften sowie die Partner des Bündnisses für Wohnen, letztere unter der Voraussetzung der Einhaltung ihrer noch vom Gemeinderat gesondert zu beschließenden Bündnisverpflichtungen, ein Wahlrecht zwischen Kauf und Erbbaurecht. Ansonsten erfolgt die Grundstücksvergabe im Erbbaurecht.

Die mit der Grundstücksvergabe verfolgten städtischen Interessen werden durch Wiedererlangungsrechte, wie An-, Vor- und Wiederkaufsrechte, zugunsten der Stadt gesichert. Damit ist gewährleistet, dass die Grundstücke u.a. bei Verstößen gegen die vereinbarten Vertragsinhalte an die Stadt zurückgehen.

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