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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Auf Augenhöhe: Gemeinderat beschließt Gesamtkonzept zur Kinderbeteiligung

Stuttgart vorbildlich als kindgerechte Stadt

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 21. Juli, einstimmig ein Gesamtkonzept zur Kinderbeteiligung beschlossen. Das „Haus der Kinderbeteiligung“ legt fest wie und in welchen Bereichen Kinder bis 13 Jahren in Stuttgart an Entscheidungen beteiligt und wie ihre Interessen in der Stadtverwaltung vertreten werden.

Das „Haus der Kinderbeteiligung“ legt fest wie und in welchen Bereichen Kinder bis 13 Jahren in Stuttgart an Entscheidungen beteiligt und wie ihre Interessen in der Stadtverwaltung vertreten werden.

Zwei Säulen tragen das Haus der Kinderbeteiligung: Die eine Säule bildet die regelmäßige Kinderbeteiligung in den Stadtbezirken. In allen Stadtbezirken müssen Kinder mindestens einmal in einem Kinderleben, d.h. alle 5-7 Jahre, in so genannten Kinderforen oder ähnlichen Formaten die Möglichkeit haben, ihre Bedürfnisse, Ideen und Anregungen einzubringen. So fand zuletzt am 1. Juli 2022 ein Kinderforum für Kinder in Stuttgart-Süd statt.

Kinder müssen ebenso in Einrichtungen wie Schulen und Kitas oder Kinder- und Jugendhäuser eine Möglichkeit zur Beteiligung haben. Derzeit entsteht ein Handbuch zur Partizipation von Kindern in Ganztagesschulen, das auch die bestehende Beteiligungspraxis in Stuttgarter Ganztagesschulen aufnimmt, die am 23. Juni bei einer Good-Practice-Börse von Stuttgarter Schulen vorgestellt wurde. Die zweite Säule sind Beteiligungen, die dann ermöglicht werden müssen, wenn konkrete Projekte umgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Bau oder die umfassende Sanierung von Spiel- und Bewegungsflächen. Auch hier gibt es schon eine jahrelange bewährte Praxis in der Umsetzung von Beteiligung. Zur projektbezogenen Beteiligung gehören auch Kinderbeteiligung bei Stadtplanung und Sanierung, bei Bau und Sanierung von öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Schulen oder bei Prozessen, wie themenspezifischen Begehungen in Stadtraum oder zielgruppenspezifische Partizipation, etwa bei Kindern in Gemeinschaftsunterkünften.

Beteiligung stärkt Identifikation mit der eigenen Stadt

Die Kinderbeauftragte Maria Haller-Kindler sagte: „Wir haben mit dem Gesamtkonzept Kinderbeteiligung eine verbindliche Grundlage und einen Rahmen geschaffen, wie wir das Recht der Kinder auf Beteiligung einlösen. Kinder zu hören und in Entscheidungen einzubinden, ist die Grundlage für eine kindgerechte Stadt – denn Kinder sind hervorragende Experten ihrer eigenen Lebenswelt. Dazu kommt die Erfahrung, dass Beteiligung die Identifikation mit der eigenen Stadt, dem Stadtbezirk oder der Einrichtung stärkt und zur Demokratiebildung beiträgt.“

Bestandteil des Gesamtkonzeptes sind auch Leitlinien der Kinderbeteiligung. Dazu gehört, dass Kinder nach der UN-Kinderrechtskonvention, aber auch nach der Gemeindeordnung, ein Recht darauf haben, bei Belangen, die sie betreffen, beteiligt zu werden (vgl. UN-Kinderrechtkonvention Art. 12,1 und Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 41a). Zu den Leitlinien gehört aber auch, dass auf Augenhöhe mit den Kindern zusammengearbeitet wird, dass Informationen für Kinder verständlich vermittelt werden oder dass Beteiligung für alle Kinder inklusiv gestaltet werden soll.

Auch die stadtweite Kinderinteressenvertretung ergänzt das Gesamtkonzept um einen wichtigen Baustein. So konnte die 2020 ins Leben gerufene Stuttgarter Kinderversammlung am 14. Juli 2022 zum ersten Mal in Präsenz stattfinden.

Stuttgart zeigt sich vorbildlich als kindgerechte Stadt


Mit dem Beschluss des Gesamtkonzeptes Kinderbeteiligung wird die Maßnahme 4.6 im Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020-2022, S.45f. umgesetzt. Den Aktionsplan hat der Gemeinderat am 23. Januar 2020 beschlossen (GRDrs 1510/2019) und die Kinderbeauftragte Maria Haller-Kindler mit der Umsetzung beauftragt. Die Umsetzung der Maßnahmen im Aktionsplan ist Voraussetzung für den Erhalt des Siegels als Kinderfreundliche Kommune durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. Träger des Vereins sind das Deutsche Komitee für UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk.

Mit dem Gesamtkonzept Kinderbeteiligung erfüllt die Landeshauptstadt Stuttgart die Anforderungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 41a im Hinblick auf die Beteiligung von Kindern, die sich auch in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart §1, Abs. 2 wiederfindet. Sie zeigt sich damit auch in vorbildlicher Weise als kindergerechte Stadt und trägt darüber hinaus zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen in Stuttgart bei.

Kontakt: Kinderbeauftragte Maria Haller-Kindler, E-Mail:  poststelle.kinderbuerostuttgartde, Telefon: 0711/216-59700.

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