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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gemeinderat beschließt Aktionsplan Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024–2026

Der Gemeinderat hat am 21. März den neuen Aktionsplan Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024–2026 beschlossen und die Kinderbeauftragte mit der Koordinierung der Umsetzung beauftragt.

Der Aktionsplan dient der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Kommune und widmet sich entsprechend Kindern und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren. Schwerpunkte des zweiten Aktionsplans sind die Themen Bildung, Sicherheit, Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie die Zielgruppe der Jugendlichen, die im ersten Aktionsplan noch wenig im Fokus standen.

Für die Umsetzung der insgesamt 33 Maßnahmen stehen im städtischen Haushalt Mittel in Höhe von zirka zehn Millionen Euro für Sachmittel und Investitionen sowie zusätzlich knapp zwei Millionen Euro für neu geschaffene Personalstellen zur Verfügung. In die Umsetzung der Maßnahmen sind die gesamte Stadtverwaltung involviert sowie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Kinder- und Jugendarbeit, aber auch Kultureinrichtungen, Vereine, Initiativen und Stiftungen. Vor allem werden Kinder und Jugendliche als Zielgruppe an der Umsetzung beteiligt.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagte: „Kindern und Jugendlichen gehört unser Herz und unsere Sympathie. Wir wollen eine kinder- und jugendfreundlichere Stadt sein und werden. Kinder brauchen Entfaltungsmöglichkeiten, Platz für Spiel und Bewegung sowie die bestmöglichen Zukunftschancen durch Bildung und Ausbildung.“

Der zweite Aktionsplan Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024–2026 schließt an den ersten Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020–2022 an. Er nimmt Maßnahmen aus dem ersten Aktionsplan, die beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden, noch einmal auf und schließt sie ab. Dazu gehört die Erstellung einer Kinder-Webseite oder die Verbesserung der Partizipation in Ganztagsschulen. Er etabliert und verstetigt Maßnahmen, die 2020 bis 2022 entwickelt und aufgebaut wurden, wie die stillfreundliche Kommune oder die temporären Spielstraßen.

Der Aktionsplan reagiert mit neuen Maßnahmen auf aktuelle Bedarfe und Entwicklungen, wie die Folgen der Corona-Pandemie oder die zunehmende Anzahl an geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung psychischer Gesundheit, nichtkommerzieller Begegnungsorte für Jugendliche im öffentlichen Raum oder zur Stärkung von Lernräumen für Kinder und Jugendliche, die zuhause keinen Platz oder keine Unterstützung haben. Mit 2,2 Millionen Euro pro Jahr fließt ein großer Teil der finanziellen Mittel in die Qualitätssicherung der Stuttgarter Spielflächen für Sanierungen und Spielgeräteersatz.

Neuer Aktionsplan für Verlängerung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“

Für den ersten Aktionsplan hat die Stadt Stuttgart vom Verein Kinderfreundliche Kommunen, der von UNICEF Deutschland und vom Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird, das Siegel als Kinderfreundliche Kommune befristet für drei Jahre erhalten. Der Beschluss des zweiten Aktionsplans und dessen Genehmigung durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen ist Voraussetzung für die Verlängerung des Siegels durch den Verein für weitere drei Jahre.

Die Kinderbeauftragte der Stadt, Maria Haller-Kindler, dankte allen Beteiligten: „Ich freue mich über die breite Unterstützung durch den Gemeinderat für den Aktionsplan und ich bin ausgesprochen dankbar für die hohe Beteiligung sowohl in der Verwaltung als auch in der Zivilgesellschaft, die sich für die Kinder und Jugendlichen in Stuttgart stark machen, deren Rechte wahren und ernst nehmen. Besonders freue ich mich über die gute Zusammenarbeit mit dem Jugendgemeinderat, dessen Interessen über den Aktionsplan unterstützt werden und der in die Umsetzung der Maßnahmen einbezogen werden wird.“

Handlungsfelder des Aktionsplans mit Beispielen

1. Sicherheit, Gesundheit und Bewegung: Gewaltprävention an Schulen, Sicherheit im Stuttgarter Nachtleben, psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

2. Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Verkehr und Mobilität: Qualitätssicherung auf Spielflächen, Schulwegpläne und Verkehrssicherheit, nichtkommerzielle Begegnungsorte für Jugendliche im öffentlichen Raum

3. Teilhabe und Chancengerechtigkeit:
Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften, Stärkung der Lernräume im Sozialraum

4. Partizipation und Information:
Webseite für Kinder, Etablierung der Kinderpartizipation, niederschwellige Beteiligungsformate im öffentlichen Raum für Jugendliche

5. Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote und -einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Kinder- und Jugendarbeit:
Fortschreibung und Erweiterung der Partizipation im Ganztag, Ausbau von Natur- und Erlebnislernorten, Fach- und Beratungsstelle gewaltfreie Schulkultur

6. Strukturelle Rahmenbedingungen:
nachhaltige Verstetigung der Kinderrechte im Verwaltungshandeln, Leitbild Kinderfreundliche Kommune

Hintergründe zur Entstehung des Aktionsplans und weiteres Vorgehen

Der ehemalige Oberbürgermeister Fritz Kuhn unterzeichnete am 8. März 2018 die Vereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ zur verbindlichen Zusammenarbeit. Im ersten Schritt wurden für die Bestandsaufnahme in einer Kinderbefragung mehr als 600 Kinder zwischen neun und 13 Jahren sowie die Verwaltung zur Umsetzung der Kinderrechte in Stuttgart befragt. Eine Kinderkonferenz im Rathaus ergänzte die Befragung. Berücksichtigt wurden auch bereits vorhandene Angebote aller Ämter sowie die Ergebnisse und Planungen aus der Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart“. Im November 2018 empfahl der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ Handlungsfelder für Stuttgart. Auf dieser Grundlage wurde der Aktionsplan Kinderfreundliches Stuttgart 2020–2022 erarbeitet, der im Januar 2020 vom Gemeinderat beschlossen und bis Ende 2022 weitgehend umgesetzt wurde. Die Kinderbeauftragte Maria Haller-Kindler legte am 4. April 2023 den Abschlussbericht zur Umsetzung des ersten Aktionsplans im Jugendhilfeausschuss vor.

Nach Beschluss des Aktionsplans Kinder- und Jugendfreundliche Kommune 2024–2026 wird dieser im Anschluss dem Verein Kinderfreundliche Kommunen zur Genehmigung vorgelegt. Dies ist Voraussetzung für eine Verlängerung des Siegels Kinderfreundliche Kommune um weitere drei Jahre bis zum Frühjahr 2027. Die Stadt Stuttgart hat das Siegel 2020 nur vorläufig erhalten. Werden der zweite Aktionsplan ebenfalls erfolgreich umgesetzt und die Prozesse zur Umsetzung der Kinderrechte dauerhaft etabliert, soll die Stadt Stuttgart das Siegel als Kinderfreundliche Kommune ab 2027 dauerhaft verliehen bekommen.

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