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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

OB Nopper legt auf Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde Widerspruch gegen Seenotrettungsbeschluss des Gemeinderats ein

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hatte am vergangenen Donnerstag, 21. März 2024, mehrheitlich einen Beschluss zur Übernahme einer Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff im Mittelmeer gefasst.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper lehnte in der Sitzung den Antrag, der dem Beschluss zugrunde lag, aus rechtlichen und aus sachlichen Gründen ausdrücklich ab. Sowohl in dieser Gemeinderatssitzung als auch in der vorausgegangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses hatte der OB seine erheblichen rechtlichen Bedenken wie folgt angezeigt: „Die Übernahme einer Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff, die eine Geldspende für eine private Seenotrettung darstellt, ist nach unserer Rechtsauffassung rechtlich zumindest sehr bedenklich. Aus unserer Sicht dürfte ein Verstoß gegen das Örtlichkeitsprinzip vorliegen – weswegen wir Ihnen eine Unterstützung des Antrages nicht empfehlen können. Die Finanzhoheit der Kommunen beschränkt sich auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.“ Der Gemeinderat hat trotz dieser ausdrücklich vorgebrachten erheblichen rechtlichen Bedenken den Beschluss mehrheitlich gefasst.

Nopper hatte zunächst davon abgesehen, Widerspruch einzulegen, da er auf Grund der juristischen Bewertungen von mehreren städtischen Ämtern zu der Einschätzung gelangt war: Eine Geldspende für die private Seenotrettung ist zwar rechtlich sehr bedenklich, erscheint aber nicht eindeutig rechtswidrig.

Im Nachgang zur Gemeinderatssitzung vom 21. März 2024 hat das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde die Landeshauptstadt Stuttgart um eine Stellungnahme zur Frage der Rechtmäßigkeit des mehrheitlich gefassten Gemeinderatsbeschlusses gebeten. Gegenüber dem Regierungspräsidium legte Nopper zusammenfassend dar: „Ich habe zwar erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, bin jedoch nicht zu der Überzeugung gelangt, dass der gefasste Beschluss eindeutig rechtswidrig ist.“ Das Regierungspräsidium kam im Anschluss zu der folgenden Einschätzung: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es sich aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörde bei der finanziellen Unterstützung von Rettungsschiffen im Mittelmeer um eine Angelegenheit handelt, die keinen spezifischen örtlichen Bezug zur Stadt Stuttgart aufweist und daher nicht in den Wirkungskreis der Stadt Stuttgart fällt. Das Regierungspräsidium Stuttgart empfiehlt Ihnen [dem Oberbürgermeister] daher, der Beschlussfassung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart vom 21.03.2024 […] zur Übernahme einer Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff […] nach § 43 Abs. 2 Satz 1 der GemO auf Grund von Gesetzeswidrigkeit zu widersprechen.“

OB Nopper erklärte hierzu: „Da das Regierungspräsidium die erheblichen rechtlichen Bedenken der Stadt Stuttgart nicht nur teilt, sondern sogar von einer eindeutigen Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses ausgeht, habe ich meine ursprüngliche Haltung zum Widerspruch verändert. Entgegen meiner ursprünglichen Absicht, von einem Widerspruch abzusehen, werde ich auf Grund der eindeutigen Feststellung der Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses der Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde folgen und dem Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 GemO widersprechen.“ 

Der Widerspruch des Oberbürgermeisters hat zur Folge, dass der Gemeinderat innerhalb von drei Wochen seit Beschlussfassung erneut über die Angelegenheit zu beschließen hat. Auf Grund dessen hat der Oberbürgermeister gleichzeitig zur Erklärung des Widerspruchs zu einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung für Montag, 8. April 2024, um 8.30 Uhr eingeladen.

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