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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Trauerbeflaggung zum Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

Die Stadt Stuttgart schließt sich der gesondert angeordneten Trauerbeflaggung des Bundes und des Landes zum Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt am Montag, 11. März, an.

Die städtischen Dienstgebäude werden wie folgt beflaggt:

  • bei vier Fahnenmasten: Europa-, Bundes-, Landes- und Stadtflagge
  • bei drei Fahnenmasten: Europa-, Bundes-, Landesflagge
  • bei zwei Fahnenmasten: Europa-, Bundesflagge
  • bei einem Fahnenmast: Bundesflagge


Die Beflaggung erfolgt auf Halbmast oder mit Trauerflor.

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