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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

„Geht doch!“ – Veranstaltung zum Thema inklusive Arbeitsplätze im Stuttgarter Rathaus

Die Stadt Stuttgart ist in Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren aktiv bestrebt, Menschen mit wesentlicher Behinderung, die den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen wollen, innerhalb der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben Stellen anzubieten.

Das erklärte Ziel der Stadt ist dabei, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen. Die städtische Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung, Jennifer Langer, lädt am Freitag, 2. Dezember, von 9 bis 12.30 Uhr zur Informationsveranstaltung „Geht doch! – Menschen mit wesentlicher Behinderung bereichern unsere Teams in der Landeshauptstadt Stuttgart. Forschungsergebnisse und Praxistipps für Verwaltungen und Arbeitgeber*innen“ ins Stuttgarter Rathaus ein.

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten für inklusive Arbeitsplätze geschaffen und ausgebaut, so dass im Ergebnis bereits einige Stellen etabliert werden konnten. Diese wurden in Zusammenarbeit mit der 1A Zugang Beratungsgesellschaft mbH aus Gärtringen und der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg im Laufe dieses Jahres evaluiert.

In einem abwechslungsreichen Programm präsentiert die Stadtverwaltung gemeinsam mit Mitarbeiterinnen der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg sowie der 1A-Zugang Beratungsgesellschaft die wichtigsten Erkenntnisse aus der Evaluation der inklusiven Arbeitsplätze für Menschen mit wesentlicher Behinderung bei der Stadtverwaltung Stuttgart.

Interessierte können online per Webex oder YouTube teilnehmen. Anmeldungen sind bis Mittwoch, 30. November, per E-Mail unter  info.bhbstuttgartde erforderlich.

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

Das Datum der Veranstaltung ist symbolisch gewählt, denn der Tag danach – der 3. Dezember – ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er wurde 1993 ins Leben gerufen und soll auf die Belange von Menschen mit Behinderung hinweisen. Eine große Bedeutung kommt hierbei dem Thema Arbeit von Menschen mit Behinderung zu.

Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland verbindlich. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich unter anderem, dass Menschen mit Behinderung voll und wirksam in die Gesellschaft einbezogen werden und an ihr teilhaben können. Die UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt in Artikel 27 das Recht aller Menschen, eine realistische Möglichkeit zu haben, ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu verdienen. Darüber hinaus ruft die UN-Behindertenrechtskonvention dazu auf, Sonderstrukturen im Bereich Arbeit, wie Werkstätten für Menschen mit Behinderung, kontinuierlich in inklusive Regelstrukturen zu überführen.

Weitere Infos können per E-Mail unter  info.bhbstuttgartde erfragt werden.

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